Schermbeck. Die Kosten für die Abfallentsorgung in der Gemeinde bleiben unverändert – ebenso der Winterdienst. Doch eine andere Gebühr wird ab Januar erhöht.
Eigentlich sollte sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung in fünf Tagesordnungspunkten mit Gebührenkalkulation für verschiedene Dienste in der Gemeinde Schermbeck befassen. Auf Anraten von Kämmerer Alexander Thomann wurde die Diskussion über die Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen vertagt und direkt an den Rat, der am 14. Dezember tagt, verwiesen. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen auf Landesebene, die erst in den kommenden Tagen beschlossen werden und Einfluss auf die Entscheidung haben dürften.
Bei den anderen vier Tagesordnungspunkten zu den Gebühren herrschte große Einigkeit: Jeweils wurden die Beschlussvorschläge der Verwaltung einstimmig durchgewunken.
Biomüllgebühr genauso hoch wie bisher
Die Abfallentsorgung bleibt im kommenden Jahr genauso teuer wie 2022. Zum Restmüll erklärt die Verwaltung: „Im Bereich der Abfallbeseitigung kam es durch das Entsorgungsunternehmen angesichts der festzustellenden Kostenentwicklungen zu einer fristgerecht zum 1. Januar 2023 vorgenommenen vertraglichen Preisanpassung von 13,81 Prozent.“ Darüber hinaus musste jetzt die Umsatzsteuerpflicht bei den Erlösen aus der Altpapierverwertung angewendet werden. Durch eine Rückerstattung von Kostenüberdeckungen des Kreises Wesel sowie durch gestiegene Erlöse bei der Altpapierverwertung könnten die Mehraufwendungen kompensiert werden, sodass die Restmüllgebühr 2023 unverändert belassen werden könne. Auch die Biomüllgebühr bliebt gleich.
Straßenreinigung muss differenziert werden
Die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) wird im kommenden Jahr genauso viel kosten wie im aktuellen. Bei den Gebühren für die Straßenreinigung muss man etwas differenzierter hinschauen: In der Gebührenkalkulation ist es zu einer Unterdeckung gekommen. Die im Vorjahr noch geplante Rücklagenentnahme ist für 2023 nicht möglich, so dass die Gebühr wieder erhöht werden muss: Je Frontmeter beträgt diese ab Januar jährlich in einer Anliegerstraße 0,79 Euro (Vorjahr 0,68), beim innerörtlichen Straßenverkehr) 0,71 Euro (Vorjahr 0,61) sowie beim überörtlicher Straßenverkehr jetzt 0,53 Euro (Vorjahr 0,46). Der Winterdienst kann dank einer Rücklagenentnahme unverändert belassen werden.
Die Umlage der Kosten zur Gewässerunterhaltung erscheint auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, was CDU-Ratsherr Egon Stuhldreier zu der Nachfrage an die Verwaltung bewog, ob man nicht zur Vereinfachung alle Wasser- und Bodenverbände im Gemeindegebiet gleichschalten könne. Davon riet Bürgermeister dringend ab: „Ich kann nur hoffen, dass Sie das so nicht beschließen, denn sonst wären wir als Gemeinde für alles zuständig und hätten die Arbeit zusätzlich komplett am Bein.“ In diesem Zusammenhang dankte Rexforth ausdrücklich für die wertvolle Arbeit der Verbände Schermbecker Mühlenbach, Raesfelder Isselverband, Rhader Bach/Wienbach, Oberer Isselverband, Mittlerer Isselverband sowie Gahlener Torfvennverband. Das überzeugte auch Stuhldreier, der dann wie alle anderem für den Verwaltungsvorschlag stimmte, die Satzung anzupassen.