Kreis Wesel. Wie viele Kinder unter 6 Jahre werden in Kitas oder bei der Tagespflege im Kreis Wesel betreut? Dazu gibt es Zahlen vom statistischen Landesamt.

Die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahre ist im Kreis Wesel leicht angestiegen. Das geht aus Daten hervor, die das statistische Landesamt veröffentlicht hat. Zum Stichtag 1. März 2022 wurden 3532 in dieser Altersgruppe in Tageseinrichtungen oder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. Das entspricht einer Betreuungsquote von 28,7 Prozent (2021: 28 Prozent). Damit liegt der Kreis Wesel knapp unter dem Landesschnitt von 30,4 Prozent.

Zur Einordnung: Im regionalen Vergleich variierten die U3-Betreuungsquoten zwischen 40,9 Prozent (Kreis Coesfeld) und 18,1 Prozent (Stadt Gelsenkirchen). In den zum Kreis Wesel angrenzenden Kommunen und Kreisen gibt es ebenfalls Unterschiede. In Duisburg liegt der Anteil der U3-Kinder in der Kindertagesbetreuung bei 18,4 Prozent, in Krefeld bei 26,5 Prozent, in Bottrop bei 25,9 Prozent. Im Kreis Kleve (31,8 Prozent), Kreis Borken (33,6 Prozent) sowie im Kreis Viersen (32,0 Prozent) ist die Quote höher als im Kreis Wesel.

So hoch ist die Betreuungsquote Einjähriger im Kreis Wesel

Bei den unter Dreijährigen werden mit einer Betreuungsquote von 58,5 Prozent vor allem Zweijährige betreut, 2021 lag die Quote hier noch bei 56,4 Prozent. 1028 Einjährige – das entspricht einer Quote von 25,7 Prozent – haben einen entsprechenden Betreuungsplatz im Kreis Wesel. Spitzenreiter bei der Betreuungsquote Einjähriger war NRW-weit Düsseldorf mit 43,9 Prozent. Die Quote der unter Einjährigen in Betreuung liegt nur bei 1,1 Prozent. Neben den U3-Kindern werden 11.818 Kindern zwischen drei und unter sechs Jahren betreut – das entspricht einer Quote von 91,1 Prozent (2021: 92,4 Prozent).

Laut dem statistischen Landesamt handelt es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2022), bei der die Zahl der betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung), ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres, heißt es weiter.

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