Schermbeck/Düsseldorf. Bürgermeister Mike Rexforth bittet bei Gericht nochmals darum. Die Bürgerinitiative möchte eine Entscheidung darüber jedoch noch diskutieren.
Das Problem bei nichtöffentlichen Veranstaltungen ist häufig, dass die Statements der Beteiligten teils sehr unterschiedlich, mitunter sogar gegensätzlich ausfallen.
Nachdem ein Gerichtssprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgericht auf NRZ-Anfrage bekannt gebeben hatte, der Erörterungstermin zu einer Klage der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ habe „kein Ergebnis gebracht“ und im August könne es nun zu einer mündlichen Verhandlung kommen, wollte Schermbecks Bürgermeister Mike Rexforth das so nicht stehen lassen: „Diese Aussage des Gerichts wundert mich schon ein wenig, denn es ist leider nur die halbe Wahrheit: Die Richterin hat schließlich einen klaren Fingerzeig gegeben, dass eine Klage wohl abgewiesen werde. Natürlich hat es bei dem Termin am Freitag noch keine Entscheidung geben, aber die Tendenz war doch sehr eindeutig.“
So eindeutig wollten das die Vertreter der Bürgerinitiative jedoch nicht darstellen. Sowohl Sprecher Thomas Bolte wie auch Anwalt und Zukunft-Schermbeck-Ratsherr Thomas Heiske gaben sich keineswegs enttäuscht.
Formalien beanstandet
Zwar habe die Richterin zwei Formalien des Bürgerbegehrens beanstandet, doch über diese beiden Punkte könne man ja durchaus streiten, so Heiske: „Einmal ging es um den Begriff ,Neubau’ und einmal um die Kostenschätzung, bei der wir die Kosten zwar 1:1 übernommen haben, aber die Betriebskosten nicht mit aufgeführt hatten.“
Von einem kurzfristigen Fallenlassen der Klage wollte Heiske jedenfalls nichts wissen: „Schnellschüsse sind jetzt nicht angezeigt.“
Man müsse nun erstmal das Protokoll des Gerichts abwarten und dann auswerten, es könne aber im Herbst oder Ende des Jahres zu einem Kammertermin in Düsseldorf kommen, so Heiske.
Keine Container mehr nötig?
Für Thomas Bolte sei vor allem eine Aussage des Bürgermeisters während des Gerichtstermins besonders interessant: „Herr Rexforth hat berichtet, dass alle acht Grundschulklassen im Pavillon untergebracht werden könnten und für eine Bauzeit also gar keine Container als Übergangslösung nötig wären, wovon bisher immer die Rede war.“
Thomas Bolte sagte dann aber auch, man werde nun „in großer Runde entscheiden, ob man die Klage überhaupt weiter verfolgen solle.“ Schließlich seien die Kinder der Verfechter von zwei Grundschulen voraussichtlich ohnehin schon nicht mehr im Grundschulalter, wenn es überhaupt zu einer Umsetzung irgendwelcher Baupläne komme – und auch den finanziellen Aufwand des Klageweges dürfe man nicht völlig außer Acht lassen.
Was kann und sollte erhalten werden?
Der Sprecher der Bürgerinitiative wertet es bereits jetzt als Erfolg, dass mehrere Parteien nach der Einreichung des Bürgerbegehrens bei einem Ortstermin die Argumentation der Initiative zum Erhalt wertvoller Gebäudeteile unterstützt habe: „Die Grünen haben unsere Bedenken geteilt und Teile der CDU wackeln jetzt noch“, so Bolte.
Mit einer Aussage überrascht Thomas Bolte dann doch ziemlich: „Anders als es der Bürgermeister immer darstellt, hat die Klage unserer Bürgerinitiative juristische keinerlei aufschiebende Wirkung. Er hätte sich einfach an den Ratsbeschluss von Oktober 2019 halten können und den Prozess überhaupt nicht aufhalten müssen.“
Trotzdem habe der Bürgermeister die Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens vor Gericht nochmals gebeten, die noch nicht entschiedene Klage zurückzunehmen.