Schermbeck. Frage: „Sind Sie für den Erhalt des Hauptstandortes (Weseler Straße) und des Teilstandortes (Schienebergstege) der GGS in der derzeitigen Form?“
Der parteilose Schermbecker Ratsherr und Rechtsanwalt Thomas Heiske teilt mit, dass die Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ ein Bürgerbegehren einreicht. Zur aktuell intensiv diskutierten Grundschulthematik haben sich die Initiatoren folgende Fragestellung überlegt: „Sind Sie für den Erhalt des Hauptstandortes (Weseler Straße) und des Teilstandortes (Schienebergstege) der örtlichen Gemeinschaftsgrundschule in der derzeitigen Form?“
Quorum von 9 Prozent nötig
Sollten die Initiatoren es schaffen, neun Prozent der 2014 wahlberechtigten Schermbecker (also rund 1250 Bürger) dazu zu bewegen, diese Frage mit „Ja“ zu beantworten und sich in eine Liste einzutragen, könnte es zu einem Bürgerentscheid kommen. „Das Erreichen der neun Prozent dürfte eine Frage von Wochen sein. Die Online-Petition der Bürgerinitiative war schon ein gutes Stimmungsbarometer, aber natürlich ohne rechtliche Bindung“, erläutert Heiske.
Nach seinen Angaben wäre als Termin für einen eventuellen Bürgerentscheid die Kommunalwahl 2020, also der 13. September, ein sinnvoller Termin, da man schon aus Kostengründen den Entscheid damit koppeln könnte. Soweit ist es aber noch lange nicht: Erstmal ist jetzt das Ziel, das Quorum von neun Prozent zu erreichen.
Zur Begründung, warum sie ein Bürgerbegehren starten, erläutert Heiske gemeinsam mit Thomas Bolte und Alfons Düsterhus: „Während der mit der Machbarkeitsstudie beauftragte Architekt Markus Radtke sowie die Verwaltungsspitze offensichtlich eine räumliche Zusammenlegung beider Schulen und einen Neubau präferieren und auch die Schulleitung – ohne Rücksicht auf irgendwelche Kosten für die Schermbecker Bürger – einen ,Luxus-Neubau’ erwarten, sind zahlreiche Bürger der Auffassung, dass die über Jahrzehnte gewachsene Grundschulstruktur mit den historischen Standorten eines der herausragenden Elemente in der Bildungslandschaft der beschaulichen Gemeinde Schermbeck darstellt.“
20 Millionen für den Neubau?
Nach Auffassung vieler Bürger könnten die „pädagogischen Herausforderungen“ der nächsten Jahre und Jahrzehnte auch an den bestehenden Grundschulstandorten bewältigt werden, so die Bürgerinitiative. Hierzu bedürfe es in erster Linie einer engagierten Lehrerschaft und Eltern und Schülern, die aktiv am Schulleben teilnehmen.
Eines mehr als 20 Millionen Euro teuren Neubaus bedürfe es hierzu nicht; bezahlen müssten dies nicht nur die jetzige Steuerzahler-Generation, sondern auch die Kinder. Die Sanierung bzw. Modernisierung der derzeitigen Standorte würde nach den Schätzungen eines ortsansässigen Architekten weniger als eine Millionen Euro kosten.
Heiske erklärt weiter: Auf die durch den Architekten Radtke geschätzten Kosten von 4,779 Mio. Euro (oder alternativ genannt: 5,3 Mio. Euro) soll nicht mehr eingegangen werden, da das entsprechende Gutachten - nach Aussage des Herrn Bürgermeisters - an massiven Mängeln leidet und vor diesem Hintergrund offensichtlich unbrauchbar ist.“
Und weiter: In dem vom Gemeinderat zur Kenntnis genommenen und beschlossenen Schulentwicklungsplan der renommierten Schulplaner von biregio (mit einem Ausblick bis 2030) kamen die dortigen Schulexperten zu dem Fazit, dass die Raumangebote der beiden Grundschulen (Teilstandorte) für zukünftige Herausforderungen, insbesondere OGS, moderne pädagogische Arbeitsformen sowie den Anspruch auf eine digitale Ausbildung ausreichend sind. Für notwendige Anpassungen könnten „Räume aus dem Bestand akquiriert werden, was teuren Zubauten und dem Invest in neue Flächen vorzuziehen wäre“. Darüber hinaus wird in dem entsprechenden Schulentwicklungsplan (SEP) weiter ausgeführt: „Das bedeutet, dass auch bei einer deutlichen Zunahme von OGS-Plätzen in den beiden Grundschulen, diese den Bedarf aus dem Bestand bereitstellen können …“.
Digitalisierung von Grundschulen
Auch das Vorhaben „Digitalisierung von Grundschulen“ kann für die Gemeinde angesichts von Fördergeldern, die Bund und Land zur Verfügung stellen, verhältnismäßig kostengünstig gestaltet werden. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob angesichts der neuen 5G-Technologie zwanghaft an überkommenden Technologien festgehalten werden muss, die Notwendigkeit beinhalten, in allen Klassenräumen Kabel zu verlegen.
Mit dem fortschreitenden Ausbau der 5G-Technologie gibt es sicherlich „intelligentere Lösungen hierfür“. Es wird um kurzfristige Vorlage der Kostenschätzung gebeten, damit ein formeller Antrag auf Ratsvorprüfungsentscheid gemäß § 26 Abs. Satz 7 GO NRW gestellt werden kann.