Schermbeck. Die Bürgerbegehrensberatung sei vorbildlich gelaufen. Initiatoren seien in rechtlichen Fragen oft auf Hilfe der Kommunalverwaltung angewiesen.

Der Landesverband des Vereins Mehr Demokratie lobt die aus seiner Sicht „bürgernahe Bürgerbegehrensberatung in Schermbeck“. Wie berichtet, hatte die Verwaltung den Initiatoren bei der Ausformulierung des genauen Wortlauts geholfen, damit das Begehren nicht an Formalitäten scheitert. Den ersten Versuch eines Bürgerbegehren zur Grundschulthematik – allerdings mit völlig anderem Ziel – hatte der Rat wegen Formfehlern für unzulässig erklärt.

„Initiatoren von Bürgerbegehren sind in rechtlichen Fragen oft auf die Hilfe der Kommunalverwaltung angewiesen“, heißt es von Mehr Demokratie.

Gelungene Umsetzung


Ein hervorragendes Beispiel für die gelungene Unterstützung liefere nun die Verwaltung der Gemeinde Schermbeck. Eine Initiative will dort mittels Bürgerbegehren den Neubau eines Bildungszentrums samt vereinter Grundschule erreichen. Nach eingehender Beratung durch die Verwaltung hat die Initiative jetzt die Vorprüfung des Begehrens beantragt.

„So und nicht anders muss man Beratung und die neue Möglichkeit der Vorabprüfung für Bürgerbegehren als Verwaltung gestalten“, lobt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Mitarbeiter der Schermbecker Verwaltung.

Die Verwaltung habe etwaige Zulässigkeitsbedenken nicht erst im Rahmen der eigentlichen Prüfung geäußert. „Das ist entscheidend!“, sagte Trennheuser. Schließlich sei es die Verwaltung, die später eine Empfehlung über die Zulässigkeit an den Rat ausspreche und so häufig über das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens entscheide.

Timo Gätzschmann ist zufrieden

Im Gespräch mit Mehr Demokratie schilderte Timo Gätzschmann, der Bürgermeisterkandidat der Politgruppe „Die Partei“ und einer der Initiatoren des neuen Bürgerbegehrens, den Beratungsprozess durch die Gemeindeverwaltung. So seien die Ansprechpartner bei der Gemeinde stets gut erreichbar für die Initiative gewesen. Auf mögliche Unzulässigkeitsgründe wurde die Initiative mit ausreichend Vorlaufzeit hingewiesen und hatte so die Möglichkeit, diese auszuräumen.http://Hier_gibt_es_mehr_aus_Wesel,_Hamminkeln_und_Schermbeck{esc#225940045}[teaser]

Im Januar dieses Jahres hatte sich die Schermbecker Gemeindeverwaltung schon einmal mit einem Bürgerbegehren eines anderen Initiatorenkreises befasst. Beim damaligen Bürgerbegehren ging es um den Erhalt von zwei Grundschulstandorten in der Gemeinde. Wegen formaler Mängel wurde dieses jedoch für unzulässig erklärt.

In dieser Woche hätte der Schermbecker Rat nun eigentlich über die Zulässigkeit des neuen Bürgerbegehrens für den Neubau eines Bildungszentrums mit vereinter Grundschule entscheiden sollen – doch bekanntlich wurde die Sitzung wegen der Corona-Prävention auf einen noch unbekannten Zeitpunkt verschoben.

Die Verwaltung hatte dem Rat aber bereits in der Vorlage für die Sitzung empfohlen, der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zuzustimmen.