Schermbeck. Wunsch der Antragsteller: Neubau eines Bildungszentrums mit einer vereinten Grundschule. Der Rat beschäftigt sich mir der Zulässigkeit.
Manuel Schmidt, Marc Overkämping und Timo Gätzschmann hatten der Verwaltung angezeigt, ein Bürgerbegehren durchführen zu wollen. Die zur Entscheidung zu bringende Frage lautete zunächst: „Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße, in dessen Kern eine nach modernsten pädagogischen und technischen Erkenntnissen gestaltete und vereinte Schermbecker Grundschule steht?“
Ein erstes Bürgerbegehren „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ war vor einigen Wochen vom Rat für unzulässig erklärt worden – nun also ein neuer Anlauf.
Nach drei Gesprächsterminen wurde den Antragstellern bei der Einreichung des Bürgerbegehrens von der Verwaltung geholfen, heißt es von der Gemeinde Schermbeck. Zudem sei die Kostenschätzung zugestellt worden. Zur Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit wurden als Basis – wie bei den vorgeschlagenen Varianten in der Ratssitzung vom 9. Oktober – die Aufwendungen für den Bau inklusive Neben- und Grundstückskosten sowie Betriebs und Instandhaltungskosten für den Neubau aus der Machbarkeitsstudie entnommen.
Die Kosten für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg als fünfzügige Grundschule mit Dreifachsporthalle werden auf 19.848.476,36 Euro Baukosten inklusive Neben- und Grundstückskosten zuzüglich jährlich 610.398,59 Euro Betriebs- und Instandhaltungskosten geschätzt.
Der Kostenschätzung war zudem ein Anschreiben beigefügt, in dem die Verwaltung auf mögliche Probleme in Bezug auf die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hingewiesen hat. Dies betraf neben der Konkretisierung der Fragestellung auch Formulierungen in der Begründung.
Die Vertretungsberechtigten beachteten die Hinweise der Verwaltung in vollem Umfang und änderten neben der Fragestellung für das Bürgerbegehren auch die Begründung ab. Die modifizierte Fragestellung lautet nun: „Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte 5-zügige Grundschule mit 3-fach Sporthalle steht?“
Die Vertretungsberechtigten beantragen die Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. „Durch die Übernahme der Hinweise der Verwaltung entspricht die Fragestellung nunmehr den gesetzlichen Anforderungen“, heißt es von der Verwaltung zur rechtlichen Würdigung. Von 41 eingereichten Unterschriften musste keine ausgesondert werden – 25 wären erforderlich gewesen.
Dem Rat wird seitens der Verwaltung geraten, den Antrag auf Durchführung dieses Bürgerbegehrens als zulässig zu erklären.