Wesel/Hünxe. . Am Weseler Amtsgericht wurde ein 64-jähriger Hünxer, der bei einer Wildschweinjagd ausrastete, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Mit einem unerklärlichen Wutausbruch während einer Drückjagd in Hünxe musste sich das Weseler Amtsgericht beschäftigen, das einen 64-jährigen Anwohner wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung verurteilte.

Am 27. Januar dieses Jahres hatten Treiber und deren Hunde in einem Waldgebiet an der Hünxer Heide eine Rotte Wildschweine „flott“ gemacht, wie es die Jäger nennen, wenn die Tiere aus dem Dickicht herauskommen.

Einige der Schweine konnten gegen 15 Uhr den am Waldrand wartenden Jägern entwischen – mindestens eine wilde Sau rannte dann in Höhe des Stollbachs auf das Grundstück des Angeklagten und beschädigte dabei dessen Gartenzaun.

Streit mit Jäger wurde vom Täter eingeräumt

Als er dies bemerkte, ging der 64-jährige Hünxer wutentbrannt auf einen der Jäger los, beleidigte und beschimpfte ihn so sehr, dass er vorsichtshalber sein Gewehr entlud, weil er die Situation offenbar als so bedrohlich empfand, dass er ein Handgemenge nicht ausschließen konnte. Diesen „Ausraster“ räumte der Angeklagte vor Gericht auch ein.

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Wie fünf Zeugen – aus Sicht des Gerichts überaus glaubhaft – schilderten, beließ es der Hünxer nicht dabei: Er wendete sich von dem Jäger ab, lief einige hundert Meter weiter und ließ seine Wut an einem auf einem Feldweg abgestellten Auto einer Jagdhelferin aus dem hessischen Bebra aus – schlug zunächst mit einem Ast einen Spiegel ab und malträtierte dann die Motorhaube. Anschließend warf er eine große Wurzel in die Windschutzschreibe, worauf diese zerbrach.

Der Verurteilte muss über 8000 Euro zahlen

Die Beschädigungen am Auto bestritt der Angeklagte und hoffte auf einen von ihm benannten Entlastungszeugen, dessen Angaben das Gericht aber als Lügen einstufte. Der Richter war davon überzeugt, dass der 64-Jährige nicht nur den Jäger beschimpft und beleidigt, sondern auch das Fahrzeug mutwillig demoliert hatte. Praktischerweise wurde bei dieser Verhandlung das eher seltene Adhäsionsverfahren gewählt, bei dem der strafrechtliche und zivilrechtliche Teil verknüpft werden.

So wurde der Hünxer einerseits zu einer Geldstrafe von 6400 Euro (80 Tagessätze a 80 Euro) und gleichzeitig zur Schadenswiedergutmachung in Höhe von 2247,06 Euro verurteilt.

>>> JÄGER ERFÜLLEN AUFTRAG DER BEHÖRDEN:

Nach der Tat hatte sich der Hünxer Jagdpächter Michael Helmich geschockt gezeigt: „Bauernverband und Jagdbehörden rufen die Jagdpächter extra dazu auf, die viel zu hohen Wildschwein-Bestände wegen der drohenden afrikanischen Schweinepest und der großen Wildschäden zu dezimieren. Polizei, Landwirte und Anwohner wurden vorab über die kleine Drückjagd informiert.“

  • Michael Helmich ergänzte: „Schon vormittags wurde mir von jemand anderem gedroht, dass alle Scheiben an meinem Haus zerschlagen würden.“