Wesel. . Während der JHV erklärt Rechtsanwalt Walter Jäcker, was sich 2019 alles im Jagdrecht ändern wird. Fasan- und Hasenbestand geht zurück.
Still und mit halbgeöffneter Schnauze steht er da, die Zunge halb raushängend. Viele Kilometer hat er schließlich schon hinter sich mit seinen 40 Kilogramm auf den Knochen. „Eine tierische Wiedervereinigung“ nennt Rechtsanwalt Walter Jäcker das Vordringen des Wolfes von Ost- nach Westeuropa.
Jäcker lebt eigentlich in Westfalen, hat aber den stundenlangen Weg nach Wesel auf sich genommen, um die Mitglieder der Kreisjägerschaft im Parkettsaal der Niederrheinhalle über die neuesten Jagdrechtsänderungen aufzuklären.
Der Wolf bleibt geschützt, erklärt der Jagd-Experte
Eines sagt er dabei ganz deutlich: „Der Wolf ist und bleibt geschützt!“ Auch mit den Änderungen im Jagdrecht, die erst seit wenigen Tagen als Entwurf vorliegen, dürfen Jäger keine Wölfe schießen.
„In Niedersachsen gibt es sogar eine Wolfsnotfallambulanz, die sich um verletzte Tiere kümmert“, erzählt der Jurist und löst damit bei den versammelten Jägern Gelächter aus. Sowieso interessieren sich die Schützen für ganz andere Tiere: Das Schwarzwild macht immer noch Probleme.
Die Population der Wildschweine ist zu groß - 1810 Exemplare wurden im letzten Jahr im Kreis Wesel getötet, ein Anstieg von 50 Prozent zum Vorjahr mit etwas über 1200 Tieren.
Afrikanische Schweinepest bereitet Sorgen
Ein Grund dafür ist auch die Angst vor der Afrikanischen Schweinepest, die sich womöglich demnächst im Jagdrecht niederschlagen könnte. So ist es derzeit noch gestattet, die Reste des Tieres nach dem Aufbrechen (Ausweiden) im Wald zu vergraben. Das könnte sich ab 2019 ändern, um die Ansteckungsgefahr mit der Krankheit zu verringern und einen gesunden Wildschweinbestand zu erhalten. Die Entsorgung wird aber weiterhin über die Restmülltonne möglich sein, wie der Referent berichtet, eine genaue Lösung gebe es da aber noch nicht.
Anfüttern der Tiere soll an andere Orte locken
Ein anderes Thema, das die Jäger beschäftigt, ist die Kirrung. Darunter verstehen die Waidmänner die Anfütterung von Wildtieren, um sie an einen übersichtlichen Ort zu locken und dort eine Zeit lang zu beschäftigen und so zu beobachten.
Schwarzwild wird häufig mit Mais angelockt. In Nordrhein-Westfalen darf so pro 100 Hektar Land nur eine sogenannte Kirrstelle gebildet werden. Pro Kirrstelle nur ein halber Liter Getreide verwendet werden. Zukünftig dürfen die Jäger einen ganzen Liter Getreide verwenden. Nichts verändern wird sich die Gesetzeslage im Hinblick auf die Jagd mit Pfeil und Bogen „Obwohl die Pfeile weit fortgeschritten in der Technik sind und durch die Tiere durchfliegen, bleiben sie verboten“, erklärt Jäcker. In anderen Ländern ist die Jagd mit Pfeil und Bogen zulässig.
Sebastian Falke, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Weseler Jäger, erklärt außerdem, dass der Bestand der Hasen und Fasane zurückgegangen sei, die Jäger nehmen sich deshalb zurück. Im letzten Jahr wurden 1493 Hasen und 720 Fasane geschossen. Etwa 20 Prozent der Hasen kam durch Verkehrsunfälle ums Leben. Die Jäger erlegten 2060 Rehe, von denen 667 in einen Unfall verwickelt waren.