Kreis Wesel. Der RVR macht beim Regionalplan Tempo und möchte auf Erörterungstermine zu den Einwendungen verzichten. Die Begründung.

Wenn es nach dem Regionalverband Ruhr (RVR) geht, soll der neue Regionalplan noch schneller über die Ziellinie geschickt werden als ursprünglich vorgesehen. Dafür will der RVR ein Vehikel nutzen, das mit der letzten Änderung des Landesplanungsgesetzes 2021 in Kraft getreten ist.

Um bei der Aufstellung des neuen Regionalplans nicht noch mehr Zeit zu verlieren, möchte der RVR auf Erörterungstermine im Rahmen der dritten Offenlage verzichten. Das würde der Verbandsversammlung Zeit verschaffen, um bereits am 10. November den Aufstellungsbeschluss in einer Sondersitzung zu fassen. Möglich machen würde das die Änderung des Landesplanungsgesetzes, nach der es keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur Erörterung von Einwendungen gibt.

Kiespläne im Regionalplan: RVR will Einsprüche nicht diskutieren

Eine politische Beschlussempfehlung für die RVR-Verbandsversammlung am 16. Juni gibt es noch nicht, weil die Grünen-Fraktion im vergangenen Planungsausschuss Beratungsbedarf angemeldet hatte und das Thema auch im darauffolgenden Verbandsausschuss nicht beschlossen wurde. SPD, CDU und FDP hätten dagegen Zustimmungsbereitschaft signalisiert, sagt RVR-Sprecher Jens Hapke auf Nachfrage. Das letzte Wort hat die Verbandsversammlung am 16. Juni.

Für die Kommunen, Aktionsbündnisse und Bürgerinitiativen, die gemeinsam mit dem Kreis Wesel gegen die im Regionalplan vorgesehene Ausweitung des Kiesabbaus am Niederrhein kämpfen, könnte der Vorstoß des RVR ein weiterer Beweis dafür sein, wie wenig man sich in Essen um die Belange vor Ort schert. Mehr als 4000 Einwendungen hatten sie während der dritten Offenlage formuliert und nach Essen geschickt. Die würden allerdings weiter berücksichtigt, sagt der RVR. Was dagegen wegfallen soll, sind laut Regionalplanungsbehörde die Erörterungstermine mit öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Behörden.

Der RVR argumentiert, dass sowohl Erörterungstermine als auch schriftliche Auseinandersetzungen zeitaufwendig seien und keine Ergebnisse lieferten. Der RVR wertet das als zeitfressende Beschäftigungstherapie. Eine Erörterung nehme mehrere Monate in Anspruch und führe kaum zu Änderungen oder Kompromissvorschlägen, heißt es unter anderem im Beschlussvorschlag. Stattdessen möchte der RVR die Zeit nutzen, um den Regionalplan auf den Weg zu bringen, dessen Aufstellung durch den Streit um den Kiesabbau schon lange auf sich warten lässt.

Große Verwunderung oder Besorgnis dürfte der RVR-Vorstoß beim Kreis Wesel und den betroffenen Kommunen kaum erzeugen. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat bereits gezeigt, dass der Regionalverband jede Möglichkeit nutzen wird, den Regionalplan schnell ins Ziel zu schieben, ohne auf eine grundsätzliche Neubetrachtung des Kies- und Sandabbaus zu warten. Und Kreis, Städte und Gemeinden hatten frühzeitig angekündigt, den Regionalplan zu beklagen, sollte er mit den darin vorgezeichneten Kiesflächen beschlossen werden. Davon geht man beim und im Kreis Wesel mittlerweile auch aus. Weshalb man sich früh um die Klagevorbereitung gekümmert hat.

Insofern sollte der Zeitpunkt, zu dem der Regionalplan beschlossen wird, keine große Rolle spielen.

>>> Der zeitliche Ablauf <<<
Nach dem Aufstellungsbeschluss dauert es laut Regionalverband Ruhr (RVR) noch rund drei Monate, bis der Regionalplan in Kraft tritt. Sollte die Verbandsversammlung die Aufstellung des Regionalplans im November beschließen, geht er zunächst zur Rechtsprüfung an die Landesplanungsbehörde. Nach der Verkündung im Amtsblatt erlangt der Regionalplan Rechtskraft.

Ab Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses haben der Kreis Wesel und die Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hamminkeln und Hünxe ein Jahr Zeit, um Klage einzureichen.