Mülheim/Oberhausen. Indem er vorgab, an Krebs zu sterben, brachte ein Oberhausener (48) seine Tochter dazu, 14 Mal mit ihm zu schlafen. Die Frau erlitt ein Trauma.
Vor dem Mülheimer Schöffengericht hatte sich dieser Tage ein 48-jähriger Mann aus Oberhausen zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem geschiedenen Postzusteller, der fünf Kinder hat, vor, 2013 und 2014 seine damals zunächst 17 Jahre alte Tochter zum Geschlechtsverkehr gedrängt zu haben. Das Mittel, mit dem der Mann ans Ziel gelangte, war perfide.
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Wie aus der Anklage hervorging, hatte er seiner Tochter gegenüber behauptet, tödlich an Krebs erkrankt zu sein und bald sterben zu müssen. Das Mädchen gab dem Drängen ihres leiblichen Vaters schließlich nach, um ihm seinen vermeintlich „letzten Wunsch“ kurz vor seinem Tode zu erfüllen. Der quicklebendige und keinesfalls schwerkranke Mann schaffte es mit seinem psychologischen Druckmittel, seine Tochter zwischen November 2013 und 2014 insgesamt 14 Mal zum Beischlaf zu bewegen. Er blieb dabei bei seiner Behauptung, dass es mit ihm bald zu Ende gehe. Selbst an ihrem 18. Geburtstag war sie ihm zu Willen gewesen. Ein Teil der Taten hatte sich auf Mülheimer Stadtgebiet, unter anderem auf einem Parkplatz am Uhlenhorstweg, im Auto des Angeklagten abgespielt, einige andere in Oberhausen.
Mülheimer Richterin appeliert an den Angeklagten
Um dem Tatopfer eventuell eine Konfrontation mit ihrem Vater im Gerichtssaal ersparen zu können, appellierte Richterin Claudia Lubenau an den Angeklagten, dass er seiner Tochter, wenn die Anklagepunkte zuträfen, durch ein Geständnis doch möglichst eine Aussage im Gerichtssaal ersparen möge. Die Frau, die sich zum Verhandlungsbeginn unter geschützten Bedingungen im Zeugenbetreuungsraum des Gerichts aufhielt, hatte deutlich gemacht, dass sie sehr große Angst habe, ihrem Vater gegenübersitzen und aussagen zu müssen. Die mittlerweile 28-Jährige war von dem Verfahren offensichtlich psychisch völlig mitgenommen.
Verteidiger Andre Wallmüller, der zwar die Interessen seines Mandanten auf eine milde Bestrafung, aber offensichtlich auch die Interessen der seelisch angegriffenen Frau im Auge hatte, gelang es schließlich, den 48-Jährigen außerhalb des Gerichtssaals bei einem Flurgespräch davon zu überzeugen, die Taten so einzuräumen, dass der Frau eine Aussage erspart bleibt. Wieder in den Saal zurückgekehrt, gab Wallmüller für seinen Mandanten eine Erklärung ab, dass dieser die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang einräume. Die Beweisaufnahme wurde letztlich auch dadurch erleichtert, dass die vom Gericht bestellte psychologische Gutachterin, Christane Gerdes, den Angaben, die die Geschädigte im Ermittlungsverfahren gemacht hatte, ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit beimaß. „Die erlebnisbasierten, konstanten, aber durchaus nach so langer Zeit auch Erinnerungslücken aufweisenden Schilderungen“ der Frau legten tendenziell eine Wahrhaftigkeit nahe.
Urteil: Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld
Staatsanwältin Schupp beantragte, für den Mann, der zum Zeitpunkt der Straftaten noch völlig straffrei gewesen und erst Jahre später dreimal vor Gericht gestanden hatte, eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1.500 Euro.
Die Berufsrichterin und die beiden Schöffen kamen schließlich zu dem Urteil, den Mann zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Die Bewährung wurde mit den Auflagen verknüpft, dass er zukünftig jeden Kontakt zu seiner Tochter meiden müsse, die selbst schon lange keinen Kontakt mehr zu ihm hatte. Außerdem wurde ihm auferlegt, dem Tatopfer ein Schmerzensgeld von 720 Euro zu bezahlen. Im Urteilstenor wurde die Aussetzung der Strafe zur Bewährung damit begründet, dass die Taten schon sehr lange zurücklagen, er beim Beischlaf keine Gewalt angewendet habe und er seiner Tochter mit seinem uneingeschränkten Geständnis das Trauma erspart habe, vor Gericht noch einmal die ganzen scheußlichen Inzesterlebnisse ausrollen zu müssen.
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