Mülheim. Im vergangenen Jahr gab es mehr Anträge für den kleinen Waffenschein denn je. Für das laufende Jahr gibt es Zahlen, die sehr deutlich sind.
Die Zahl der Anträge für den Kleinen Waffenschein sind deutlich gestiegen. Wie die Polizei Essen/Mülheim auf Nachfrage mitteilt, sind 2023 insgesamt 354 Anträge zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gestellt worden. Damit hat sich die Zahl gegenüber 2013 knapp verzehnfacht, damals waren es nach Angaben der Polizei noch 39 Anträge.
Über die Jahre lässt sich ein deutlicher Anstieg am Interesse für den Kleinen Waffenschein feststellen. War der Schein 2003 mit dem neuen Waffengesetz in Kraft getreten, gibt es seit 2021 darüber hinaus die Möglichkeit, die Berechtigung online zu beantragen. Damit der Antrag gestellt werden darf, müssen einige Kriterien erfüllt sein. „Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein. Die Person muss zuverlässig sein und über eine persönliche Eignung verfügen“, erklärt Polizeisprecher Pascal Pettinato. „Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft.“
Mülheimer Rekordjahr könnte 2024 überholt werden
2020 waren das in Mülheim 137 Anträge, 2021 waren es 97 und 2022 dann 111 Anträge. Wie kommt es aber zu dem deutlichen Anstieg im Jahr 2023? Ein ähnlicher Trend lässt sich auf Landesebene beobachten: Zwar liegen nur stichtagsbezogene Auswertungen vor, genaue Angaben zu Antragszahlen, Bewilligungen oder Ablehnungen fehlen. Dennoch zeigt sich: Das Zehn-Jahres-Hoch von rund 180.000 registrierten Kleinen Waffenscheinen aus dem Jahr 2022 ist übertroffen worden. Dem Innenministerium zufolge waren Ende Februar 2023 in NRW 198.110 Kleine Waffenscheine registriert. In Mülheim sind im laufenden Jahr bislang 50 Anträge gestellt worden. Setzt sich dieser Trend fort, könnte ein neuer Rekordwert folgen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betrachtet diese Entwicklung mit Sorge. Bereits die früheren Zahlen haben sie zu dem Schluss kommen lassen, „dass die Menschen glauben, das Thema Sicherheit selbst in die Hand nehmen zu müssen“. Die Gewerkschaft bewertet den Kleinen Waffenschein „als trügerische Sicherheit“, weil der Einsatz von Schreckschuss- oder Gaswaffen dazu führen könne, dass Situationen eskalierten. Die GdP fordert, dass der Verkauf von Schreckschusswaffen über lizenzierte Stellen abgewickelt werden muss. Zudem müsse die Eignungsprüfung verschärft werden.
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