Mülheim. Nach einem monatelangen Prozess ist ein Mülheimer (36) nun verurteilt worden. Er war im Januar bei seiner Ex eingebrochen und wollte sich rächen.

Mit einer kuriosen Tat hatte es seit Ende August dieses Jahres das Landgericht Duisburg zu tun. Über den Balkon war ein 36-Jähriger in der Nacht zum 27. Januar in die Wohnung seiner Ex-Freundin an der Meidericher Straße in Styrum eingedrungen. Dort attackierte er den neuen Freund der ehemaligen Lebensabschnittsgefährtin mit einem Messer.

Mit dem Ruf „Ich bringe Dich um“ hatte sich der 36-Jährige auf den Geschädigten gestürzt. Der neue Lebensgefährte verteidigte sich wacker. Er konnte mehrere Stiche, die seine Brust treffen sollten, abwehren. Verletzungen an Armen und an einem Bein konnte er allerdings nicht verhindern. Und eine Platzwunde am Kopf, die von einem Schubs gegen eine Heizung stammte.

Mülheimer angeklagt: Alkohol und Drogen trübten Erinnerung

Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte durch seine Verteidigerin ein pauschales Geständnis einräumen lassen. Konkrete Erinnerungen an die Tat hatte er allerdings nicht mehr. Schuld daran war offenbar eine erhebliche Menge Alkohol und Drogen, die er vor dem Balkonsturm zu sich genommen hatte.

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Das Paar, das zwei gemeinsame Kinder hat, hatte sich nach zwölf Jahren getrennt. Der Heiratsantrag des Angeklagten, der bis zuletzt auf eine Versöhnung gehofft hatte, kam zu spät. Ob die Tat letztlich aus Eifersucht ausgelöst wurde, oder dadurch, dass der 36-Jährige dem neuen Freund vorgeworfen hatte, er nehme ihm die Kinder, konnte nicht vollständig aufgeklärt werden.

Fünf Jahre Gefängnis für Mülheimer

Keinen Zweifel hatte die Kammer dafür am Tatbestand: Wer mit einem Messer in Richtung der Brust eines Menschen sticht, der nimmt dessen möglichen Tod zumindest billigend in Kauf, so das Gericht. Wegen versuchten Totschlags verurteilte es den 36-Jährigen zu fünf Jahren Gefängnis.

Die Richter billigten dem Angeklagten zu, dass er zur Tatzeit aufgrund seines Substanzmissbrauchs nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Auch das Geständnis wirkte sich strafmildernd aus. Strafschärfend schlugen sich dagegen eine Reihe von Vorstrafen im Strafmaß nieder. Unter anderem war der 36-Jährige bereits wegen Gewaltdelikten verurteilt worden.

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