Mülheim. Im Gebäude des Hauptbahnhofs herrscht Rauchverbot. Ein Mülheimer hat das ignoriert. Die Polizei sprach ihn an – und führte ihn schließlich ab.

Bundespolizisten auf Streife ist am Mittwochmittag im Mülheimer Hauptbahnhofsgebäude ein Raucher aufgefallen. Die Beamten wiesen den 41-Jährigen darauf hin, dass das Qualmen dort verboten ist. Die Begegnung endete mit einer Fahrt zum Gefängnis.

Beim Überprüfen seiner Personalien wurde den Polizisten nämlich schnell klar, dass der Mann gleich zweimal per Haftbefehl gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte ihn zur Festnahme ausgeschrieben.

41-jähriger Mülheimer ist schon mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden

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Laut Angaben der Polizei hatte das Amtsgericht Mülheim den Gesuchten im Oktober 2020 rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Einen Teil der Strafe davon hat er bereits abgesessen, muss nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 116 Tagen verbüßen.

Zudem hatte das Landgericht Duisburg den Mülheimer im Februar 2022 rechtskräftig wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Da der Mülheimer sich dieser Strafvollstreckung bisher gänzlich entzogen hat, wurde auch in dieser Sache nach ihm gefahndet.

Die Einsatzkräfte nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn anschließend für fast dreizehn Monate in eine Justizvollzugsanstalt.

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