Mülheim. Wegen Verbreitens kinderpornografischer Bilder stand ein Polizist der Wache Mülheim erneut vor dem Landgericht. Diesmal wurde er verurteilt.

Mit einem seltsamen Video überraschte ein 33-jähriger Polizist aus Essen 2016 zwei Tage vor Heiligabend seine Verwandten. Der in Mülheim diensttuende Beamte verschickte an die acht Mitglieder der Whatsapp-Gruppe „Weihnachtsessen“ ein Video, das einen kleinen Jungen zeigt, der an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Nun musste sich erneut das Landgericht Duisburg mit dem Fall befassen.

Eine Gruppe von Polizisten in Mülheim war republikweit eher dadurch bekanntgeworden, dass sie in einer Chat-Gruppe Nazi-Symbole und schlimmstes rassistisches Gedankengut verbreitete. Mal abgesehen davon, dass sich die Mitglieder offenbar auch an Bildern von Gewalttaten und grausamen Todesarten ergötzten. Zudem wurden auch schon einmal pornografische Darstellungen geteilt.

Verfahren um Mülheimer Polizisten beschäftigte drei Gerichte

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So wie das kurze Video, das einen kleinen Jungen zeigt, der scheinbar mitten im Schulunterricht etwas anderes tut, als auf den Lehrer zu hören. Das Amtsgericht fand das allerdings gar nicht heiter und verurteilte den 33-Jährigen im Februar 2022 zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro).

Der zog in die Berufung. Das Landgericht Duisburg hielt das Video für unangemessen, ordnete es aber noch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ein. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte recht deutlich, dass es das Video durchaus für strafbar halte, und verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts.

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Beamter wurde bereits wegen Körperverletzung im Amt verurteilt

Die kam nun wenig überraschend zu dem Schluss, dass es sich um eine kinderpornografische Darstellung gehandelt habe. Die Kammer bestätigte das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Mülheim, musste die Geldstrafe aber in eine Gesamtstrafe mit einem anderen Urteil einfließen lassen: Der Beamte war bereits im Juni 2021 wegen Körperverletzung im Amt zu neun Monaten mit Bewährung verurteilt worden.

Bei einem Einsatz in einem der Innenstadt-Hochhäuser am Hans-Böckler-Platz hatte er im Januar 2019 einen gefesselten Mann geschlagen. Das Verfahren wurde zunächst eingestellt, der Geschädigte wurde wegen falscher Beschuldigung vor den Kadi gestellt. Erst in diesem Prozess brachen zwei Polizistinnen ihr Schweigen. Die Duisburger Berufungskammer hob die bereits bestehende Strafe um einen Monat auf zehn Monate mit Bewährung an. Der 33-Jährige ist immer noch Polizist, aber derzeit suspendiert.

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