Mülheim. Räuberische Erpressung und Betrug lautet der Vorwurf vor Gericht: Ein 27-Jähriger soll mit Lügen eine hohe fünfstellige Summe ergaunert haben.

Wegen einer außergewöhnlichen Reihe von Betrugstaten steht ein 27-jähriger Mann aus Styrum vor dem Landgericht Duisburg. Zwischen Juli 2021 und seiner Festnahme im März dieses Jahres soll er 48 Straftaten begangen haben. Dabei soll der Angeklagte ein ungewöhnliches Gespür bewiesen haben, Menschen auf völlig abstruse Weise hinters Licht zu führen und so insgesamt rund 86.000 Euro erbeutet haben.

So soll er einen Mann damit beauftragt haben, seine Wohnung zu streichen. Geld für das benötigte Material wollte der Angeklagte dem Maler überweisen. Dann aber soll er behauptet haben, das ginge gerade nicht, weil sein Konto gesperrt sei. Mit 40.000 Euro könne er das ändern. Erstaunlicherweise soll der Zeuge ihm das Geld in bar übergeben haben. Und noch erstaunlicher: Aufgrund dreister Lügen soll der Geschädigte dem 27-Jährigen auch noch seine Bankkarte und die seines Vaters, inklusive der PIN, überlassen haben. Der Angeklagte soll sich in 30 Fällen bedient haben.

Nutzte der Mülheimer die unfassbare Gutgläubigkeit von Zeugen aus?

In einem Mülheimer Wettbüro soll der 27-Jährige vorgegeben haben, einen 500 Euro-Schein wechseln zu wollen. Der Inhaber zählte ihm das Geld hin. Der Angeklagte verschwand mit dem Wechselgeld - und dem 500-er, den er vermutlich nie hatte. Fünf Tage später soll er erneut in dem Laden aufgetaucht sein. Als der Zeuge sein Geld haben wollte, soll er ihm vorgemacht haben, er könne das Geld von seinem Onkel holen, der benötige aber zuvor 300 Euro Wechselgeld. Der Zeuge soll auch das gezahlt haben.

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An der Oberhausener Straße soll der Angeklagte eine Telefonkarte für 30 Euro gekauft haben. „Ich muss die aber zuerst überprüfen“, soll er gesagt haben. Dann gab er den Code in sein Handy ein und aktivierte so das Guthaben. Es ist wohl keiner Erwähnung wert, dass er nicht bezahlte. Einem Taxifahrer soll er erfolgreich vorgemacht haben, er könne den Fahrpreis nur erstatten, wenn er zuvor das gesperrte Konto entsperre. Der Mann ließ ihn mit 200 Euro entkommen.

Der Angeklagte bestreitet den größten Teil der Vorwürfe

Nur in einem Fall soll der Angeklagte mit Drohungen einen Menschen dazu genötigt haben, Geld vom Konto abzuheben. Und nur in einem weiteren Fall soll der 27-Jährige tatsächlich Gewalt angewandt haben: Als er einen Zeugen mit einer Schere bedroht und so 50 Euro erbeutet haben soll.

Zu Beginn des Prozesses räumte der Angeklagte vier Taten ein. Er sei aufgrund seiner Drogensucht in einer schwierigen finanziellen Lage gewesen, entschuldigt er sich. Die übrigen 44 Taten bestreitet der 27-Jährige. Für das Verfahren sind bis Ende des Monats zwei weitere Prozesstage geplant. Es ist gut möglich, dass das nicht reichen wird.

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