Mülheim. Wegen Totschlags steht ein 56-jähriger Mülheimer vor Gericht. Er soll seine Ehefrau mit Baseballschläger und Kantholz tödlich verletzt haben.

Wegen Totschlags steht ein 56-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Am 1. März soll er seiner Ehefrau (50) in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Hauskampstraße nach einem Streit tödliche Verletzungen zugefügt haben.

Wer den Angeklagten dabei beobachtet, wie er sich ruhig und gefasst von Wachtmeistern in den Schwurgerichtssaal führen lässt und durch seine Brille beinahe neugierig die Menschen im Saal betrachtet, mag sich kaum vorstellen, dass dieser Mann am Tattag wie ein Berserker agiert haben soll.

56-jähriger Mülheimer schlug mit Baseballschläger und Kantholz zu

Zwischen ihm und der Ehefrau soll es zu einem Streit gekommen sein. Die 50-Jährige schloss sich in der Gästetoilette ein. Der Angeklagte soll in den kleinen Raum eingedrungen sein, indem er die Tür mit einem Baseballschläger zerschlug. Dann soll er das Sportgerät seiner Ehefrau auf den Kopf geschlagen haben. Als der Schläger zersplitterte, soll der 56-Jährige mit einem Kantholz weiter zugeschlagen und der Frau das Holz so lange vor den Hals gedrückt haben, bis die blutüberströmte Verletzte ohnmächtig wurde.

Immer wieder mit dem Baseballschläger gegen den Kopf: So soll ein 56-jähriger Mülheimer seiner Frau tödliche Verletzungen zugefügt haben (Archivbild).
Immer wieder mit dem Baseballschläger gegen den Kopf: So soll ein 56-jähriger Mülheimer seiner Frau tödliche Verletzungen zugefügt haben (Archivbild). © picture alliance / dpa | Marius Becker

Die Polizei stürmte die Wohnung. Sie fand den Angeklagten neben der Frau sitzend. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Bodycams mehrerer Beamter nahmen die Situationen auf. Die Verletzte wurde mit schweren Kopf- und Hirnverletzungen mit einem Hubschrauber in ein Duisburger Krankenhaus gebracht. Aufgrund einer Patientenverfügung stellten die Ärzte die Lebenserhaltungssysteme am Morgen des 6. März ab.

Verteidiger kündigten Einlassung für den 18. September an

Die Wohnung an der Hauskampstraße habe er noch nicht aufgegeben, so der Angeklagte bei der Personalienfeststellung. „Das ist in der Schwebe. Bis zur endgültigen Klärung der Sache.“ Der 56-Jährige saß zunächst in Untersuchungshaft, auf Anordnung der 5. Großen Strafkammer wurde er im Juli in eine LVR-Klinik verlegt.

Zu Prozessbeginn wurde nur die Anklageschrift verlesen. Für den nächsten Termin am 18. September kündigte die Verteidigung eine Erklärung und eine Einlassung des Angeklagten an. Insgesamt sind bis Ende Oktober vier weitere Sitzungstage geplant.

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