Moers. Bei einem illegalen Rennen in Moers wurde eine unbeteiligte Frau vor genau fünf Jahren tödlich verletzt. Warum der Täter noch auf freiem Fuß ist.

Vor genau fünf Jahren beendete ein illegales Autorennen das Leben einer unbeteiligten 43-jährigen Frau in Moers-Meerbeck. Am Ostermontag 2019, 22. April 2019, beschleunigte Kushtrim H. einen Mercedes AMG im Duell gegen einen Freund auf dem linken Fahrstreifen der Bismarckstraße auf bis zu 167 km/h. Trotz einer Vollbremsung raste er noch mit 105 Stundenkilometern in das Fahrzeug der später Verstorbenen. Der schreckliche Unfall hatte weit über die Moerser Stadtgrenzen hinaus für Entsetzen gesorgt. Seinen fünften Jahrestag wird dessen Verursacher jedoch nicht im Gefängnis, sondern auf freiem Fuß verbringen.

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Der Grund: Das insgesamt dritte Urteil, welches das Landgericht in Duisburg am 2. Oktober 2023 gefällt hat, ist noch nicht rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft Kleve, Zweigstelle Moers auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, läuft derzeit noch das Revisionsverfahren. Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertretung der Hinterbliebenen hatten Rechtsmittel gegen das Urteil von fünf Jahren Haft wegen unerlaubten Autorennens mit Todesfolge eingelegt. „Aus diesem Grunde wurde das Vollstreckungsverfahren bzgl. K.H. auch noch nicht eingeleitet“, sagt Pressesprecherin Alexandra Wiese.

Raser-Prozess Moers: Schon drei Urteile von lebenslang bis fünf Jahre

In der ersten Verhandlungsrunde war der 25-Jährige aus Duisburg-Homberg am Landgericht Kleve noch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Seine Verteidigung legte Einspruch gegen das Urteil ein – mit Erfolg. Bei einer Neuauflage des Verfahrens am 7. Juni 2021 sorgte die Streichung des Tatbestandes Mord dafür, dass das Urteil deutlich milder ausfiel: Die Verkündung der Strafe von vier Jahren Haft für die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen mit Todesfolge hatte im Saal für Jubel unter den nach Kleve mitgereisten Angehörigen des Angeklagten gesorgt. Doch auch das zweite Urteil hat der Bundesgerichtshof wenig später kassiert – und gab somit den Einwänden von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt. In Verfahrensrunde Nummer drei – diesmal vor dem Landgericht Duisburg – erkannte die Kammer erneut keinen Tötungsvorsatz bei der Wettfahrt durch das Moerser Wohngebiet und entschied auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Ob dieses Urteil letztlich Bestand haben wird oder ob Kushtrim H. ein viertes Mal auf der Anklagebank Platz nehmen muss, bleibt abzuwarten. Den bisherigen drei Verhandlungsrunden blieben die Angehörigen des Opfers stets fern. „Der Prozess der Verarbeitung ist noch nicht abgeschlossen“, hatte Rechtsanwalt Christian Stieg, der die Familie vor Gericht vertritt, im September vergangenen Jahres noch im Gespräch mit unserer Redaktion gesagt. Nun, am fünften Jahrestag des traurigen Vorfalls ohne rechtskräftiges Urteil, wird die Gefühlslage der Hinterbliebenen vermutlich kaum anders sein.