Moers/Kleve. Im Prozess zum tödlichen Raserunfall in Moers ist das Urteil gefallen. Der 22-jährige Hauptangeklagte muss wegen Mordes lebenslang in Haft.
Dieser Fall hatte für bundesweites Entsetzen gesorgt: Fast zehn Monate ist es her, seit die unbeteiligte Sema S. (43) Opfer eines mutmaßlich illegalen Autorennens in Moers-Meerbeck wurde. Im Prozess vor dem Landgericht in Kleve wurde am Montag (17. Februar) das Urteil gesprochen: Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verurteilte das Schwurgericht des Landgerichts Kleve den 22 Jahre alten Duisburger, der am Ostermontag vergangenen Jahres im Verlauf eines illegalen Autorennens in Moers eine Frau (43) zu Tode gefahren hätte.
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In seinem Schlusswort hatte der 22-jährige Hauptangeklagte gesagt: „Ich möchte mich entschuldigen, es tut mir unfassbar Leid. Am liebsten würde ich alles rückgängig machen, aber leider kann ich das nicht.“
Der zweite Angeklagte, der in einem Range Rover saß und sich mit dem Unfallfahrer ein Rennen geliefert hatte, wurde wegen der Teilnahme an dem Autorennen mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den jungen Mann fiel deutlicher höher aus als erwartet: Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuvor eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung an einem illegalen Autorennen gefordert. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ausgeführt.
Raserprozess: Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Montag eine lebenslange Haftstrafe gefordert und argumentiert: Der Fahrer habe sich des Mordes schuldig gemacht. Für den zweiten Teilnehmer des Rennens hielt die Anklägerin eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung an einem illegalen Autorennen für angemessen. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden.
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Der Hauptangeklagte habe keine gültige Fahrerlaubnis besessen, er sei auf der Gegenfahrbahn unterwegs gewesen, er habe drei Sekunden das Gaspedal voll durchgetreten und sei in geschlossener Ortschaft bei Dunkelheit mit knapp 170 km/h unterwegs gewesen. „Das Verhalten barg derartige Risiken, dass es ohne Billigung nicht denkbar war“, so die Staatsanwältin. Vom Start des Rennens bis zu dem Unfall vergingen fünf Sekunden.
Vertreter der Angehörigen forderte „deutliches Signal gegen den Wahnsinn“
Der Vertreter der Angehörigen des Opfers hatte vom Gericht ein „deutliches Signal gegen den Wahnsinn, der sich auf deutschen Straßen abspielt“, gefordert. Der Mercedes AMG E 63 S ist 612 PS stark und beschleunigt innerhalb von 3,4 Sekunden auf 100 Stundenkilometer, für den Vertreter der Nebenkläger vergleichbar mit einem Formel-1-Rennwagen.
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Die Behauptung des Angeklagten, er habe aufgrund der Ausstattung des Wagens darauf vertraut, es werde schon alles gut gehen, sei allenfalls für den 22-Jährigen selbst glaubhaft, der sein Auto nach dem Unfall unbeschadet habe verlassen können. „Die Tatsache, dass der Angeklagte keinen Führerschein hat, lässt es noch unglaubwürdiger erscheinen, dass er glaubte, die Situation im Griff zu haben“, so die Staatsanwältin.
Mercedes war kurz vor dem Zusammenstoß noch 167 km/h schnell
Am Montagvormittag hatte bereits der Unfallsachverständige ausgesagt: 1,2 Sekunden vor dem Zusammenstoß war der Mercedes 167 km/h schnell und noch 101 Meter von der Unfallstelle entfernt. Zu diesem Zeitpunkt gab der Fahrer noch Vollgas, wie die elektronischen Fahrzeugdaten zeigen. Wäre der 22-jährige Fahrer des 612 PS starken Autos den Regeln entsprechend gefahren, hätte er seinen Wagen mit einer Vollbremsung nach 25 Metern zum Stillstand gebracht. Zum Zeitpunkt des Aufpralls war der Mercedes noch zwischen 105 und 116 km/h schnell.
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Mit ihren über 500 PS starken Autos sollen sich die Männer aus Duisburg im April 2019 ein Rennen geliefert haben. Die beiden Angeklagten hatten sich zum Prozessauftakt über ihre Anwälte erklären lassen. Der Hauptangeklagte bat die Familie des Opfers um Entschuldigung, drückte sein „tiefes Bedauern“ über die Tat aus. Der zweite Angeklagte hatte über seinen Anwalt eingeräumt, dass es sich um eine Wettfahrt gehandelt habe.