Neukirchen-Vluyn. In Neukirchen-Vluyn ärgern sich Anwohner seit Monaten über eine Krähenkolonie. Doch warum passiert nichts? Wieso eine Vergrämung schwierig ist.
Das werden die Nachbarn der Saatkrähen-Kolonie am Springenweg nicht gerne hören: Die Krähenplage wird dort wohl weiter bestehen. Schon im Mai hatten sich Anwohner mit einem Bürgerantrag nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung an die Stadt gewandt. Sie beklagten aus ihrer Sicht „unzumutbare Lautäußerungen der Tiere während der Brutsaison“ und eine gesundheitsbeeinträchtigende Vogelkotbelastung. Ihre Forderung: Die Vögel sollten vergrämt werden.
Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte sich einer der Nachbarn im NRZ-Gespräch sehr deutlich geäußert: „Die Tiere sind schon vor Sonnenaufgang aktiv und veranstalten ein Riesenspektakel. An Schlaf ist von April bis Juni schon ab 4 Uhr früh nicht mehr zu denken.“
In Neukirchen-Vluyn gab es ein Treffen
Nun hat es nach dem neuerlichen Aufschlag einen Ortstermin im Sommer gegeben, um sich unter Beteiligung aller wichtigen Behörden und der Politik über die Problematik auszutauschen. Mit dabei waren die Untere Naturschutzbehörde Kreis Wesel (UNB) und die Lineg als Grundstückseigentümerin. Wie aus der Vorlage für den nächsten Fachausschuss im November hervorgeht, endete das Gespräch nicht mit einem zufriedenstellenden Maßnahmenkatalog. „Der Termin zeigte unvereinbare Positionen“, teilt die Stadt mit.
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Offenkundig hatte die UNB unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Schutzstatus der Tiere an dieser Stelle überwiege. Der Schutzstatus beinhalte neben den Tieren selbst auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die durch diese standorttreuen Koloniebrüter jährlich wiederbesiedelt werden, heißt es dort.
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Auf Nachfrage stellte die UNB laut Stadt beim Ortstermin dar, warum und in welchem Umfang eine Vergrämung in bestimmten Teilgebieten genehmigt werde, beispielsweise in Xanten. Primär müsse ein besonderer Schutzstatus für die umgebende Nutzung nachgewiesen werden. Genannt wurden hier beispielsweise Kindergärten oder Altenheime. Überdies sei dem in Xanten eine eingehende Untersuchung des gesamten Stadtgebietes sowie eine Erfassung sämtlicher Koloniestandorte vorausgegangen. Ferner ist von einer gutachterlichen Stellungnahme die Rede.
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Wie es weiter heißt, sei in Xanten an einem Kindergarten nur die Entfernung von sieben von derzeit 41 Nestern zugelassen worden, die sich in den Bäumen auf dem Kindergartengelände befanden.
Die Untere Naturschutzbehörde führt nach Stadtangaben weiter aus, dass es keinen Nachweis auf eine Übertragung von Krankheiten aus dem Kot der Saatkrähen gebe. Zudem ist man in Wesel der Auffassung, dass starker Stadtverkehr mit Spitzenwerten bis zu 80 dB(A) deutlich lärmender sein könne als die Lautgeräusche der Krähen mit bis 75 dB(A).
Am 8. November wird über die Krähen diskutiert
Um einen Vergrämungsantrag vorzubereiten, bedarf es also einer stadtweiten Untersuchung der Saatkrähenpopulation, schließt die Stadt und beziffert die Kosten für ein entsprechendes Gutachten mit rund 6000 bis 10.000 Euro. Da sie aber mit Blick auf die strenge Auffassung der Behörde und in Ermangelung schutzwürdiger Einrichtungen wenig Aussicht auf Erfolg eines solchen Antrages sieht, empfiehlt die Verwaltung der Politik, auf die Beauftragung des entsprechenden Gutachtens zu verzichten.
Der Fall wird im Ausschuss für Bauen, Grünflächen und Umwelt am Mittwoch, 8. November, um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses diskutiert.