Neukirchen-Vluyn. Insbesondere die SPD setzt auf die Reaktivierung der Niederrheinbahn und kämpft für eine Realisierung. Nun stehen die nächste Entscheidungen an.

Die Planungen und Untersuchungen für die Reaktivierung der Niederrheinbahn gehen in die nächste Phase. Jetzt geht es immerhin schon um die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die nächsten Schritte im Verfahren. Die Leistungsphasen eins und zwei der Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) müssen finanziert werden: Grundlagenermittlung und Vorplanung.

Die Kosten hierfür benennt die Stadtverwaltung in einer Vorlage für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss mit 2,3 Mio. Euro. Das Land NRW trägt 90 Prozent der veranschlagten Kosten, so dass noch ein Eigenanteil von 230.000 Euro aufgebracht werden muss, führt die Stadt weiter aus.

Der VRR übernimmt demnach 50 Prozent des Eigenanteils; es bleiben somit 115.000 Euro, die noch von den weiteren Beteiligten getragen werden müssen. Das sind die Städte Neukirchen-Vluyn und Moers, der Kreis Wesel und die Niag. Erst in dieser Woche haben sich deren Vertreter getroffen, um über die Aufteilung zu beraten.

Ergebnis: Bei den beiden Kommunen und dem Kreis besteht offenkundig Einigkeit, hier ist von einem „Gleichklang der Interessen“ die Rede. Einzig das Verkehrsunternehmen scheint noch nicht überzeugt. Die Stadt spricht von Vorbehalten. Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr soll dem Unternehmen – kurz gesagt – bestätigen, dass die Reaktivierung der Strecke, sofern sie technisch machbar ist, im Rahmen der Prioritätenlisten des Landes durch den VRR auch tatsächlich weitergeführt wird.

Davon hängt die finanzielle Beteiligung der Niag an der Finanzierung der nächsten beiden Schritte ab. Für Neukirchen-Vluyn bedeutet das: Beteiligt sich die Niag, fallen Kosten in Höhe von 28.750 Euro an, tut sie es nicht, sind 38.333 Euro zu zahlen. An dem Punkt geht die Stadtverwaltung nun auf Nummer sicher und lässt die Politik über 40.000 Euro im städtischen Haushalt entscheiden.

Anfang 2021 hatte der VRR einen Antrag auf Fördermittel gestellt, der zunächst aber keine Berücksichtigung gefunden hatte. Im dieses Jahres wurde dann im Verkehrsausschusses des Landes die Zielnetzkonzeption 2032/2040 für den Zugverkehr vorgestellt. Diese sieht einen zweistufigen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs in NRW vor. Und: Die Reaktivierung der Niederrheinbahn taucht hier in der zweiten Ausbaustufe und somit im Zielnetz 2040 auf.

Vor diesem Hintergrund hatte der erneute Fördermittelantrag des VRR schlussendlich Erfolg. Zuletzt hatte es in der Sache im Oktober ein Treffen gegeben, an dem auch die Bahn AG beteiligt war, und eben der besagte Austausch Mitte November.