Moers. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers erklärt, wer im Herbst für die Beseitigung des Laubs zuständig ist und wer für was haftet.

Für die Beseitigung von Herbstlaub auf den Gehwegen müssen in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sorgen. Die Kommunen haben ihnen meist die Verkehrssicherungspflicht übertragen. Darauf weist jetzt Michael Buser hin, wie aus einer Mitteilung an die Redaktion hervorgeht. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers erklärt: „Passanten müssen im Herbst mit Gefahren durch Laub rechnen. Nur zwischen 7 und 20 Uhr können sie laubfreie Gehwege erwarten.“

Kann der Eigentümer nachweisen, dass regelmäßig gekehrt wurde, haftet er im Schadensfall nicht. Eigentümer können demnach das Laubfegen auch delegieren – beispielsweise an einen Dienstleister oder an ihre Mieter. Das muss aber vertraglich geregelt sein, damit die Haftung geklärt ist.

„Der Vermieter hat die Pflicht zur Überwachung. Mieter müssen aber nicht täglich nachkehren“, sagt der Rechtsanwalt. In Wohnungseigentumsanlagen sind alle Eigentümer gemeinsam für das Fegen verantwortlich. Wer einen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. „Auf Laubsammler oder -bläser sollte man verzichten“, rät Buser „Die Geräte machen viel Lärm und können Kleintiere töten.“

Ihr Einsatz ist ohnehin stark beschränkt. Er gibt zu bedenken: „Die Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes erlaubt den Betrieb von Laubbläsern und -sammlern nur von 9 bis 13 sowie von 15 bis 17 Uhr.“

Für die Entsorgung der bunten Blätter gilt laut der Mitteilung von Haus & Grund Grafschaft Moers die Warnung: „Bitte auf keinen Fall das Herbstlaub verbrennen! Es qualmt stark und das Feuer kann sich schnell ausbreiten.“ Das Laub im Wald abzuladen, ist verboten. Es drohen Bußgelder.

Busers Tipp: „Man kann das Laub an windgeschützten Stellen im Garten als Frostschutz für Pflanzen verwenden oder es kompostieren – nur nicht auf dem Rasen liegen lassen, der bekommt sonst unansehnliche Flecken.“ Einige Gemeinden geben Sammeltermine bekannt, an denen die Müllabfuhr das Laub abholt.

Mancherorts kann man das Herbstlaub auch zum Wertstoffhof bringen. In Moers kann das Laub der städtischen Bäume zu den veröffentlichten Terminen kostenlos beim Laubmobil der Enni abgeliefert werden.