Neukirchen-Vluyn. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat sich unlängst wieder mit dem Hochhaus am Vluyner Nordring befasst. Und weitere Weichen gestellt.

Der nächste Schritt zur Beseitigung des Missstandes rund um das Hochhaus am Vluyner Nordring ist eingeleitet. Gerade hat der Stadtrat eine vorbereitende Untersuchung abgesegnet sowie die Sanierungssatzung für das Gebiet Vluyner Nordring, Humboldt- und Leibnizstraße beschlossen. Damit sind der Stadt neue Möglichkeiten einer Einflussnahme gegeben.

Eine finale Lösung des Hochhaus-Problems in den nächsten Monaten ist auch damit allerdings nicht in Sicht. Gleichwohl bewertet der Technische Beigeordnete Ulrich Geilmann die aktuelle Lage positiv. „So gut hat die Stadt noch nie gestanden“, sagte er im Gespräch mit der NRZ.

Die Stadt sieht die Lage optimistisch

Diese Einschätzung speist sich aus verschiedenen Faktoren. Zum einen blickt Geilmann auf eine Situation, die rechtlich nicht abschließend geklärt ist; nämlich die der Eigentumsfrage. Im Herbst des vergangenen Jahres hatte die Stadt ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht und gemäß des gutachterlich festgelegten Verkehrswertes einen Euro für das Gebäude geboten.

Das Unternehmen W&L aus Bad Soden, das die Immobilie ebenfalls erwerben wollte, hat daraufhin Klage eingereicht. Das Verfahren liegt jetzt bei der Baulandkammer Düsseldorf. Einen ersten Termin gebe es im Februar/März 2023. „Einen Gütetermin“, sagt der Technische Beigeordnete, der die Stadt auf diesem Schauplatz alles andere als auf verlorenem Posten sieht. „Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden“, sagt Geilmann über das Schrotthochhaus. Insofern sieht er den gutachterlichen Wert gerechtfertigt.

Parallel dazu wird nun die besagte Sanierungssatzung herbeigezogen. Die Stadt verfolgt weiterhin das Ziel, „das Gebäude auf den Laster zu bekommen“, wie Geilmann sagt. Heißt: Abreißen. Das sei politischer Wille. Wenn es soweit kommen sollte, sondiert die Stadt die Fördermöglichkeiten zur Finanzierung des Abrisses. Mit den verwaltungsrechtlichen Hebeln einer Sanierungssatzung könnte die Stadt unabhängig von der Eigentumsfrage aber auch ein Rückbaugebot, also auch einen Abriss, auf den Weg bringen. Das wäre bindend. Oder ein Sanierungsgebot; „aber das würde hier nicht helfen“, sagt der Beigeordnete.

Das Ministerium empfiehlt ein Mini-Konzept

Wie die Stadt auch der Politik mitgeteilt hatte, empfiehlt das zuständige Ministerium ein kompaktes „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“, kurz ISEK, das den Turm sowie das nähere Umfeld umfasst. Die Basis dazu legt ebenfalls die vorbereitende Untersuchung des Fachbüros. Wie es heißt, sind für derartige örtliche Maßnahmen Zeiträume von fünf bis acht Jahren realistisch. „Man muss das alles sehr sorgfältig prüfen“, mahnt Ulrich Geilmann. Das gilt auch für mögliche Sanierungsmaßnahmen im Quartier; dieses mit Blick auf die womöglich umzulegenden Kosten.

Sollte die Baulandkammer der Stadt in der Eigentumsfrage recht geben, sind nach Einschätzungen Geilmanns Widersprüche zu erwarten. Er will zeitnah weiter prüfen, welche Optionen sich aus dem Satzungsrecht ergeben. „Es ist ein langer und steiniger Weg“, betont der Beigeordnete, um anzuschließen, dass die fraktionsübergreifende Einigkeit in der Sache ein gutes Signal sei.