Neukirchen-Vluyn. Die Stadt hat ihr Vorkaufsrecht für das Hochhaus geltend gemacht, daraufhin reicht W&L Klage ein. Der Rechtsstreit könnte Jahre dauern.

Das Gerangel um die Hochhaus-Ruine am Vluyner Nordring wird vor Gericht weitergehen. Nachdem die Stadtverwaltung ihr Vorkaufsrecht für den Vluyner Nordring 59 geltend gemacht hat, hat das Unternehmen W&L aus Bad Soden Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Damit könnte der Stadt ein jahrelanger Rechtsstreit ins Haus stehen. Beide Parteien geben sich im Gespräch mit der Redaktion allerdings gelassen.

Bis Ende November hatte die Stadt Zeit, um ihr Vorkaufsrecht für das Hochhaus anzumelden. Das hat sie getan und für die Immobilie und das Grundstück 1 Euro geboten, dies entspricht dem Verkehrswert, der in einem Gutachten vor der letzten Zwangsversteigerung festgesetzt wurde. W&L hat daraufhin per Eilantrag Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das sagte Unternehmensvorstand Christoph Straube am Freitag im Gespräch mit der Redaktion.

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Mit einem Gerichtstermin rechnet der Unternehmer nicht vor Frühjahr kommenden Jahres, allerdings werde man schon vorher auf dem Gelände tätig. Mitte Januar, so Straube, werde man das Gelände und die Immobilie aufräumen, säubern und sichern. Ein Brandschutzgutachten gebe es bereits und ein Schadstoffgutachten für die asbesthaltige Fassade werde derzeit erstellt.

Man wolle zeigen, dass man es weiter ernst meine und um Vertrauen werben, sagt Christoph Straube mit Blick auf die Politik. Die hat sich bereits festgelegt und ist sich einig, dass das Hochhaus abgerissen werden soll. Straube aber möchte den Bau erhalten, komplett erneuern und in ein mit erneuerbaren Energien versorgtes Mehrgenerationenhaus mit rund 70 bezahlbaren Wohnungen umwandeln.

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An dem Plan werde er festhalten, sagt Straube. Auch wenn das bedeute, einen langjährigen Rechtsstreit mit der Stadt zu führen. Sein Ziel sei das aber nicht. Vielmehr wolle er alle Vorkehrungen treffen, um doch noch mit seinen Plänen zu überzeugen. Parallel werde er auf dem Gelände und im Gebäude sichtbar weiterarbeiten. Die Vollmacht dafür habe er vom bisherigen Eigentümer bekommen, sagt Straube. Denn komplett abgeschlossen ist der Kaufvertrag für das Hochhaus noch nicht. Was vor allem an Ansprüchen von Investoren gegen den bisherigen Eigentümer liegen soll.

Sein Finanzierungsplan stehe, versichert Straube und will die entsprechenden Nachweise dafür auch liefern. Den Kontakt zur Stadt beschreibt er als gut und sachlich. Er glaubt, dass es trotz des jetzt eingeschlagenen Rechtsweges noch eine Lösung geben kann. Bürgermeister Ralf Köpke war am Freitag von der eingereichten Klage nicht überrascht. „Das haben wir erwartet“, so Köpke, der die Tür für Gespräche keinesfalls schließen möchte. „Es kann ja auch sein, dass man sich einigt“, sagt der Bürgermeister. Das sei am Ende aber Sache der Politik.