Kamp-Lintfort. Die Gaspreisbremse wird von den Stadtwerken Kamp-Lintfort begrüßt – Warum Kunden ihre Abschläge dennoch nicht nach unten anpassen sollten.

Frank Rattmann (Geschäftsführer der Stadtwerke Kamp-Lintfort) und Vertriebsleiter Bert Buschmann reagieren auf die von der Bundesregierung vorgestellten Änderungen im Energiesektor. Geplant ist neben der Finanzierung einer Gaspreisbremse, den Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme von 19 auf sieben Prozent vom 1. Oktober bis zum 31. März 2024 zu senken.

Der Bundestag hat am 30. September einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingereicht. Die erforderliche Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat erfolgte am 7. Oktober. Das Gesetz tritt allerdings erst nach weiteren Verfahrensschritten und abschließend mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Entlastung soll bei Verbrauchern ankommen

„Die schnelle Taktung der gesetzlichen Änderungen, kombiniert mit den nach wie vor sehrhohen Gasbeschaffungskosten stellt uns als Energieversorger vor große Herausforderungen. Die Unsicherheit der Kunden können wir daher auch sehr gut nachvollziehen und informieren auf verschiedenen Kanälen, vor allem auf unserer Internetseite, aktuell über die Gasmangellage“, erläutert Rattmann.

Buschmann ergänzt: „Die aktuell beschlossenen und geplanten Maßnahmen der Bundesregierung bringen eine Entlastung bei den Gaspreisen, die sich vorerst auf die Verbraucherpreise positiv auswirkt. Selbstverständlich werden wir den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die daraus resultierende Preissenkung bei der erforderlichen, neuen Berechnung der Gaspreise in vollem Umfang berücksichtigen.“

Auch die weiteren staatlich veranlassten Maßnahmen zur Preissenkung würden natürlich nach Inkrafttreten zeitnah und pragmatisch angepasst. Bei den Stadtwerken Kamp-Lintfort häufen sich derzeit die Anfragen verunsicherter Kundinnen und Kunden.

Die Hintergründe der Preiserhöhung

In den vergangenen Wochen waren die Kunden durch die Stadtwerke über Gaspreiserhöhungen zum 1. Oktober und 1. November 2022 informiert worden, wie die Stadtwerke mitteilen. Ursächlich hierfür waren unter anderem ein starker Anstieg der Beschaffungskosten bei kurzfristig zu beschaffenden und nicht geplanten Gasmengen 2022.

Bei der Gaspreiserhöhung zum 1. November wurden zusätzlich die Kosten für die nach damaliger Rechtslage neu eingeführte Gasbeschaffungs- und Speicherumlage sowie die gestiegenen Kosten von bereits vorhanden Umlagen und Entgelten weitergegeben. Nun hat die Bundesregierung sehr kurzfristig am 30. September rückwirkend die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage zurückgenommen.

Das raten die Stadtwerke

Trotz dieser Entwicklungen raten die Stadtwerke von einer Anpassung der Abschläge nach unten ab. Denn derzeit könne niemand vorhersagen, wohin sich die Energiepreise in den kommenden Wochenentwickeln werden und welche Auswirkung die Witterung auf den individuellen Energieverbrauch hat.