Neukirchen-Vluyn. Die Politik hat bekräftigt, dass die Stadt keine Berufung im Streitfall Neukircher Feld einlegt. Damit sind allerdings nicht alle glücklich.

Nun ist es auch formal nachträglich genehmigt: Die Stadt legt keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Kleve ein, das der Klage der RAG Montan Immobilien zum in Rede stehenden Kaufvertrag des Neukircher Feldes Recht gegeben hatte.

Dazu hatte es am 10. März eine Dringlichkeitsentscheidung der Politik gegeben, die der Rat der Stadt am Mittwochabend im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung aus formalen Gründen noch einmal auf dem Tisch hatte.

Die Frist zur Berufung endete am 15. März, insofern hatte die Stadt Anfang des Monats schnell reagieren müssen. In solchen Fällen, in denen die Einhaltung der kommunalpolitischen Gremienwege aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, gibt es üblicherweise das Instrument einer solchen Dringlichkeitsentscheidung.

Die Stadt hat das Urteil geprüft

Nach NRZ-Informationen hatten seinerzeit außer den Vertretern von CDU und der früheren Fraktion von NV Auf geht’s alle Einzelmitglieder sowie jeweils ein Vertreter von SPD und Grünen ein entsprechendes Schreiben unterzeichnet.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens hätte die Streitsache neu bewertet werden können. Folglich galt es im Vorfeld zu prüfen, inwiefern verschiedene Aspekte des Kaufvertrages zwischen Stadt und RAG MI rechtlich womöglich anders bewertet werden könnten.

Die Stadt hatte die Begründung des Landgerichtes im Haus gründlich prüfen lassen und war zu dem Schluss gekommen, dass die Erfolgsaussichten für eine Berufung gering sind. Die Einschätzung hatte die Verwaltung nach NRZ-Informationen auch umfassend begründet. Diese Begründung wird dem Vernehmen nach auf spontanen Wunsch von CDU und Bündnis 90 /Die Grünen nun allerdings offenbar aus den Vorlagen gestrichen. An der grundsätzlichen Entscheidung ändert das gleichwohl nichts.

Grundstückseigentümerin ist also die RAG MI, die Fläche gilt als Mischgebiet.

NV Auf geht’s sieht Lösungen

Elisabeth Wannenmacher, Einzelmitglied für NV Auf geht’s, stellte am Donnerstag in einer Mitteilung an die Redaktion klar, dass sie bei der Meinung bleibe, dass die „überschaubaren Prozesskosten einen Versuch wert waren, durch Berufung den viel größeren Schaden des geschlossenen Kaufvertrages noch abzuwenden“. Sie halte an der Kritik des Kaufvertrages fest.

Es gebe keinen Grund, den Ratsbeschluss vom 21. Juni vergangenen Jahres auf Rückabwicklung des Kaufs zu revidieren. Wannenmacher sieht trotzdem die Möglichkeit „einer einvernehmlichen Lösung mit der RAG“. Dem würde sich NV Auf geht’s nicht verweigern, heißt es. Ferner wehrt sich die frühere Fraktionsvorsitzende mit Blick auf eine Erklärung der Stadt dagegen, dass der „Sachverhalt mit falschen Zusammenhängen“ als angeblich richtiger „Gesamtblick auf das Projekt“ schmackhaft gemacht werde.