Neukirchen-Vluyn. Die Begründung für das Urteil zum Vertrag Neukircher Feld liegt der Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn nun vor. Die Hausjuristin hat sie bewertet.
Bei der Stadtverwaltung ist jetzt die Urteilsbegründung zur Streitsache Neukircher Feld eingegangen. Das Landgericht Kleve hatte wie berichtet am Dienstag den Kaufvertrag zwischen der Stadt und der RAG Montan Immobilien als rechtskräftig bezeichnet und damit der Klage des Essener Unternehmens Recht gegeben.
Die städtische Justiziarin hat die Begründung des Gerichts nun eingesehen und mit der Stadtspitze besprochen. „Nach ihrer Einschätzung ist die Nichtigkeit des Vertrages ausführlich geprüft worden“, sagt Bürgermeister Ralf Köpke auf Nachfrage. Und weiter führt er aus: „Das Gericht hat bestätigt, dass keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages bestehen.“ Das in Rede stehende Grundstück gehört der RAG MI. Dieser Sachverhalt sei an die Politik weitergegeben worden.
Er warte ab, was die politischen Vertreter mit dem Urteil und der Begründung machen. Köpke: „Ich erwarte, dass sie dann auf uns zukommen.“ Wie es letztlich auf der Fläche weitergeht, entscheidet die Politik. Die RAG MI hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündigung ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert und deutlich gemacht, dass es aus ihrer Sicht gute Gründe gebe, an dem Projekt festzuhalten. Genannt wurden eine „starke Nachfrage nach den Wohnbaugrundstücken und der Bedarf an neuem bezahlbarem Wohnraum“.