Neukirchen-Vluyn. Am Dienstag hat das Landgericht Kleve der RAG MI Recht gegeben. Der Kaufvertrag für das Neukircher Feld ist folglich rechtskräftig. Und jetzt?
In der Auseinandersetzung um die Entwicklung auf dem Neukircher Feld hat die Stadt eine Niederlage eingefahren. Vor dem Landgericht Kleve ging es auch um die Frage, ob der Kaufvertrag für das besagte Areal rechtskräftig ist. Das hatte die RAG Montan Immobilien stets bekräftigt und Klage eingereicht. Wie das Landgericht Kleve am Dienstag auf NRZ-Anfrage bestätigte, ist der Klage vollumfänglich stattgegeben worden. Die Klägerin habe obsiegt, hieß es. Damit hat sich bestätigt, was sich im Januar in einer ersten mündlichen Verhandlung vor der Zivilkammer des Gerichts bereits abgezeichnet hatte.
Details zur Urteilsbegründung waren am Landgericht nicht zu erfahren. Auch die Stadtverwaltung hatte am Dienstag noch keine Begründung vorliegen. „Ich muss natürlich abwarten, was in der Urteilsbegründung steht“, sagte Bürgermeister Ralf Köpke auf die Frage, was das Ergebnis nun für die Stadt und die weitere Entwicklung auf der Fläche bedeutet. Mit der Zusendung des Schriftstückes sei in ein bis zwei Tagen zu rechnen.
Die RAG MI sieht sich bestätigt
Etwas ausführlicher reagiert derweil die RAG MI in einer schriftlichen Stellungnahme. Michael Kalthoff, der Vorsitzende der Geschäftsführung, sagte anlässlich der Urteilsverkündung: „Wir stehen weiterhin zu unseren Planungen, das Neukircher Feld als attraktives Wohnquartier zu entwickeln, und sind offen für weitere Gespräche mit der Politik und Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn.“ Und weiter: „Die RAG Montan Immobilien wird sich auch weiterhin als verlässlicher Partner der Kommunen anbieten. Das Urteil bestätigt uns in unserer Ansicht, dass wir die gleiche Verlässlichkeit auch umgekehrt erwarten dürfen.“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende des SPD, Klaus Lewitzki, sieht nach dem Urteil die Notwendigkeit zu neuen politischen Gesprächen. „Jetzt hoffe ich, dass wir alle zeitnah wieder an einen Tisch kommen“, sagte der Fraktionsvize. Den Bürgermeister sieht er in der Pflicht, nun diese Gespräche auf den Weg zu bringen. Dabei lobt er die Juristin der Stadtverwaltung als „exzellent und versiert“. Die SPD spricht sich für eine Wohnbau-Entwicklung auf der Fläche aus und war in der Auseinandersetzung zur Einschätzung der Sachlage auch der Expertise der Hausjuristin gefolgt.
Der Rat habe weiterhin Entscheidungsbefugnis
Der Fraktionschef der CDU, Markus Nacke, verweist ebenfalls darauf, dass man zunächst die Urteilsbegründung abwarten müsse. „Aktuell beunruhigt mich das nicht“, erklärte er weiter mit Blick auf die Nachricht aus Kleve. Schließlich habe der Rat weiterhin in der Hand zu entscheiden, was auf der Fläche passiere. Man werde die Begründung lesen, mit der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen und den Vertretern von NV Auf geht’s beraten und dann entscheiden, inwiefern man zu Gesprächen bereit sei.
Das Trio hatte im Januar des vergangenen Jahres mehrheitlich bewirkt, dass das Bebauungsplanverfahren für das Neukircher Feld gestoppt wurde.