Am Niederrhein. Vor dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impflicht melden Krankenhäuser, Altenheime und Pflegedienste hohe Impfquoten für die Mitarbeiter.

Das Willy-Könen-Seniorenzentrum kann ganz entspannt auf den heutigen 16. März blicken. An dem Tag, an dem die so genannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft tritt, sind bereits alle gut 80 Beschäftigten der Awo-Einrichtung in Neukirchen-Vluyn gegen das Coronavirus immunisiert. Solch eine „Traumquote“ von 100 Prozent erreichen nicht alle Einrichtungen des Gesundheitswesens am linken Niederrhein. Viele sind aber ganz nahe dran.

Bis Dienstag mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegediensten oder Altenheimen belegen, dass sie gegen das Coronavirus immunisiert sind, entweder mit einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis. Können oder wollen sie das nicht, müssen ihre Arbeitgeber dies dem Kreisgesundheitsamt melden, das die Einzelfälle nun prüft. Im schlimmsten Fall kann ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot für die Betroffenen ausgesprochen werden.

All zu viele solcher Meldungen dürften es nicht werden, wie eine Stichproben-Umfrage der NRZ ergab. Bei den Beschäftigten des Willy-Könen-Seniorenzentrums mit 92 Bewohnerinnen und Bewohnern habe die Impfpflicht „praktisch keine Rolle gespielt“, betont Bouchra Hamou, stellvertretende Leiterin des Hauses: „Hier war die Bereitschaft schon vorher sehr groß. Es ist ja positiv, dass es die Impfung gibt.“

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Beim ambulanten Pflegedienst „Die Pflege“ sieht es ähnlich aus. 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen Kinder, Alte und Kranke in Moers, Kamp-Lintfort und Duisburg. „Von Beginn der Impfungen im Februar 2021 an hatten wir eine Impfquote von 95 Prozent“, berichtet Geschäftsführerin Birgit Kessler. Man habe gegenüber den Skeptikern stets betont, dass es sich um eine persönliche Entscheidung handelt und man diese respektieren. Daneben habe der Dienst Gespräche von Kollegen zu Kollegen angeboten und Kontakte zu Ärzten hergestellt, die ebenfalls individuelle Gesprächstermine zur Verfügung stellten. Diese „Anstrengungen“, so Birgit Kessler, hätten letztendlich Sorgen und Ängste wie die Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei Autoimmunerkrankungen oder die Sorge vor Langzeitnebenwirkungen deutlich reduziert: „Heute haben wir eine Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen möchte, und eine Kollegin, die aufgrund eines ärztlichen Attestes nicht geimpft werden darf, so dass wir von einer Quote von 99,5 Prozent sprechen“, sagt Kessler. Die Versorgung der Patienten sei damit jederzeit sichergestellt.

Pflicht gilt für alle Abteilungen

Diese Gewährleistung betont auch das Kamp-Lintforter St. Bernhard-Hospital mit Blick auf seine Patienten. 99 Prozent der 800 Mitarbeiter haben den Corona-Schutz, sagt Pressesprecher Jörg Verfürth. Die Pflicht gilt – wie in jeder Einrichtung – nicht nur für diejenigen, die unmittelbaren Kontakt zu den Patienten haben, sondern für alle Abteilungen und die Mitarbeiter sämtlicher Dienstleister und Tochterfirmen, die regelmäßig im Haus arbeiten, etwa Gastronomie, Reinigung oder Technik und IT.

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Die wenigen skeptischen Mitarbeiter hätten meist ihre Sorge vor gesundheitlichen Nebenwirkungen formuliert, sagt Jörg Verfürth: „Führungskräfte und der Betriebsarzt haben intensiv und fürsorglich beraten“, so habe man einige der wenigen Skeptiker „mit guten Argumenten von der Impfung überzeugen“ können. Eine St.Bernhard-Mitarbeiterin hat allerdings wegen der Impfpflicht gekündigt. Die ungeimpften Beschäftigten muss das Krankenhaus nun dem Kreisgesundheitsamt melden, das dann eine Entscheidung trifft.

In dieser Hinsicht blickt auch die Stadt Moers gelassen auf das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Alle 109 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der Berufsfeuerwehr sind geimpft“, versichert Rathaussprecher Klaus Janczyk. „Die Kollegen waren in Sachen Coronaschutz schon ganz früh ganz weit vorne.“

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