Kreis Wesel. Einkaufen ohne Termin ist ab Montag in Moers und Umgebung möglich. Der Handel hofft, dass die Testpflicht die Kauflaune nicht weiter vermiest.

Der Niederrhein macht sich langsam locker. Weil die Inzidenz im Kreis Wesel konstant unter den Schwellenwert von 100 gesunken ist, dürfen Kundinnen und Kunden ab Montag wieder in allen Geschäften ohne Terminvereinbarung einkaufen. Der Handel blickt gespannt auf die kommende Woche und die Frage, ob die Testpflicht die Kauflaune der Kundschaft verhagelt oder nicht.

Schon in den vergangenen Wochen konnten Geschäfte, die Waren des nichttäglichen Bedarfs anbieten, Kunden mit Termin im Laden bedienen. Die Besucher mussten allerdings einen Coronatest mit negativem Ergebnis vorweisen: „Das ist bei den Leuten nicht gut angekommen“, sagt Achim Reps, der zusammen mit Ehefrau Christine die „Villa Wölkchen“ in Moers betreibt und Vorsitzender der Immobilien- und Standortgemeinschaft Innenstadt ist. „Sehr viele“ seien ohne Testnachweis gekommen und hätten weggeschickt werden müssen. Nur in seltenen Fällen seien die Kunden später mit Nachweis zurückgekehrt.

Der vorzulegende Negativ-Test ist 48 Stunden gültig

Doris Lewitzky, Geschäftsführerin des Handelsverbandes Niederrhein, weiß um die Probleme, will aber die positiven Seiten der Entwicklung hervorheben. Dazu gehöre, dass der vorzulegende Test nun 48 Stunden gültig ist statt 24 Stunden wie bisher. Zudem darf, wie berichtet, die Außengastronomie öffnen. Wer die Möglichkeit habe, im Geschäft zu stöbern und sich einen Wunsch zu erfüllen und anschließend ins Café oder Restaurant zu gehen, entschließe sich möglicherweise eher zum Besuch der Innenstadt und nehme eher einen Coronatest in Kauf, so Lewitzky. Darüber hinaus entfalle für die Einzelhändler der Aufwand, die Rückverfolgbarkeit ihrer Kunden zu gewährleisten, denn ins Geschäft darf nur, wer nachweisen kann, dass er genesen oder vollständig geimpft ist oder negativ getestet wurde.

Eine Art „Punktlandung“ ist das Inkrafttreten der neuen Schutzverordnung für das Grafschafter Museum, denn passend zum Internationalen Museumstag an diesem Sonntag, 16. Mai, kann es wieder öffnen. So kann die planmäßig an diesem Tag endende Kabinettausstellung „Bitte lächeln! Moerser Kinder und ihr Spielzeug auf alten Fotografien“ nun besucht werden. Auch der Musenhof öffnet – wie das Museum – von 11 bis 18 Uhr, in beiden Fällen ist aber eine Anmeldung erforderlich unter 02841/ 201 68 200 (auch kurzfristig möglich). Über weitere Aktionen anlässlich des Museumstages informiert die Seite www.facebook.com/grafschaftermuseum.

Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Personen gleichgesetzt

Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass seit dem 8. Mai die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert 100 liegt. Damit tritt die Bundesnotbremse am Sonntag, 16. Mai, außer Kraft und es gelten wieder die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Laut Bundesinfektionsschutzgesetz sind nachweislich Geimpfte und Genesene nun den negativ getesteten Personen gleichgesetzt sind. Demnach gelten im Kern im Kreis ab Sonntag folgende Regeln:

Ausgangsbeschränkung: Die Ausgangsbeschränkung entfällt.

Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal einen weiteren Haushalt treffen. In diesem Rahmen dürfen sich höchstens fünf Personen treffen (ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Partys und vergleichbare Feiern bleiben generell untersagt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte: Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel: Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminbuchung entfällt, es ist allerdings ein negatives Testergebnis erforderlich.

Sport: Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Darüber hinaus ist Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. Bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen. Ein Sitzplan ist erforderlich).

Kultur: Konzerte und Aufführungen sind unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen, Sitzplan und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern und ähnlichen Einrichtungen ist nach Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Freizeit: Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen wie Minigolf ist erlaubt. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine Liegewiesen). Es gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis.

Gastronomie: Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist im Außenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung erlaubt.

Beherbergung: Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis.

Schulen: Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen.

Kindertagesbetreuung: Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb. Körpernahe Dienstleistungen Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.

Landrat Ingo Brohl appelliert, trotz der Erleichterungen konsequent die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten: „Vor allem private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen sind weiterhin eine Quelle von Ansteckungen.”