Neukirchen-Vluyn. Die Stadt hat prüfen lassen, welche Folgen der politische Kurswechsel haben könnte. Das Ergebnis klingt nicht beruhigend.

Die politische Kehrtwende bei der Entscheidung zur Entwicklung des Neukircher Feldes könnte ein Nachspiel haben. Nach NRZ-Informationen hat die Juristin der Stadt ihr Gutachten abgeschlossen und soll dabei zu dem Schluss kommen, dass Schadensersatzansprüche seitens der RAG Montan Immobilien möglich sind.

Die RAG MI hatte auf der Fläche eine Wohnbebauung geplant; der neu zusammengesetzte Ausschuss für Stadtentwicklung hatte im November des vergangenen Jahres mit geänderten Mehrheiten allerdings alle diesbezüglichen Planungen gestoppt. Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90 /Die Grünen und NV Auf geht’s sprachen sich gegen eine Wohnbebauung auf der Fläche aus; die Stimmen von SPD und FDP reichten nicht mehr, um das bereits in die Wege geleitete Planungsverfahren fortzuführen.

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Im Zuge der Bewertung der Situation scheint es verschiedene Facetten zu geben, die zu berücksichtigen sind. Eine davon befasst sich mit der Frage, ob das Grundstücksgeschäft zwischen der Stadt und der RAG MI risikofrei rückabgewickelt werden kann. Das scheint nicht der Fall zu sein. Wie es dem Vernehmen nach heißt, könne eine solche Rückabwicklung nur in dem Fall möglich sein, in dem die Schuld bei der RAG MI oder außerhalb des Einflussbereiches beider Vertragsparteien liegt. Offenkundig scheinen geänderte politische Machtverhältnisse nach der Kommunalwahl im vergangenen September wider Erwarten nicht dazuzugehören.

Ein Problem liegt nach Informationen der NRZ auch im Letter of Intent begründet. Dabei handelt es sich um eine Absichtserklärung zwischen Stadt und Investor, in der es konkrete Ausführungen gibt, etwa zu einem zeitlichen Ablauf oder dem so genannten Open-Book-Verfahren. Letzteres benennt – kurz gesagt – eine gewisse gegenseitige Transparenz der Kosten. Festgelegt sind verschiedene Eckpunkte. Aufgabe der Stadt war es demnach dabei, Baurecht zu schaffen. Zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes kam es aber angesichts der politischen November-Entscheidungen nicht mehr. Heißt: An der Stelle war Schluss. Gleichwohl hatte die RAG MI bereits erste Schritte zur Vermarktung unternommen.

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Auf Nachfrage an Bürgermeister Ralf Köpke, wie die Ausführungen der Hausjuristin zu werten seien, sagte dieser nur knapp: "Das kommentiere ich nicht." Am 27. Januar tage der Rat der Stadt, der sich dann mit dem Thema befassen werde. Angesichts wichtiger zu treffender politischer Entscheidungen habe die Stadtspitze nach eingehender Beratung entschieden, dass an der Sitzung im Kulturzentrum Rheinkamp festgehalten werde, kündigte der Bürgermeister an.

Die Sitzung dürfte spannend werden. Das Thema soll im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden. Die Befürworter des Kurswechsels sind - wie berichtet - bis dato davon ausgegangen, dass durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag das Grundstück im Eigentum der Stadt bleiben könnte. Markus Nacke, Fraktionschef der CDU, hatte im Dezember das Verhalten der RAG MI „bedenklich und unseriös“ genannt. Die CDU habe die Kalkulation immer angezweifelt und tue das noch. Die SPD wiederum hatte sich mit Blick auf den städtischen Haushalt besorgt geäußert.