Kreis Wesel. Corona: Ehrenamtler wollen dem Kreis Wesel bei der Kontaktnachverfolgung helfen. Das geht aber nicht, da es sich um besondere Aufgaben handelt.

Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamtes rotieren angesichts der Fülle der Anrufe in der Kontaktnachverfolgung und der zuständige Kreis-Vorstand fürs Gesundheitswesen schlägt Alarm. Und dennoch bekommen Menschen, die der Behörde ihre Hilfe anbieten, eine Absage. Warum ist das so?

Ein Grund scheint in der Definition der Aufgabe zu liegen, wie die NRZ auf Nachfrage beim Kreis Wesel erfuhr. In der Kontaktnachverfolgung können demnach keine ehrenamtlich Tätigen eingesetzt werden, weil „bei der Fallermittlung und Nachverfolgung“ so genannte hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen sind, sagt Kreissprecherin Anja Schulte .

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Ferner spricht sie von „Schaffung der Grundlagen für die Kategorisierung von Kontakten“, mit zum Teil „gravierenden Rechtsfolgen“. Die Aufgaben müssten demnach von „Mitarbeitenden der Gesundheitsämter oder dazu qualifizierten Mitarbeitenden des Öffentlichen Dienstes, die an das Gesundheitsamt delegiert wurden“, wahrgenommen werden.

Die Bundeswehr ist abgeordnet

Und wie passt die Bundeswehr da rein? Die ist ja beim Kreis auch im Einsatz gewesen. Es habe ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden müssen, der es „diesen vorgeschulten Kräften nur unter spezifischen Rahmenbedingungen“ ermöglicht, die Aufgaben umfassend wahrzunehmen, erklärt die Sprecherin des Kreises. Was diese Rahmenbedingungen sind, erfährt man nicht. Die Staatsbediensteten sind auf Basis einer Abordnung eingesetzt worden, hieß es auf Zusatzanfrage.

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Der Kreis berichtet von befristeten Einstellungen von Personal. Unter anderem Studierende. Der Unterschied: Sobald Studentinnen und Studenten in der Kontaktnachverfolgung beschäftigt werden, haben sie einen Arbeitsvertrag und sind somit angestellt. Sollten also interessierte Personen für diese Aufgabe ihre Hilfe anbieten, können sie das nicht ehrenamtlich tun, sondern müssten sich auf eine der befristeten Stellen bewerben. So geht es aus der Erklärung des Kreises hervor.

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Welche berufliche und fachliche Qualifikation vorliegen muss? „Es sind für Einstellungen keine klar definierten beruflichen Qualifikationen erforderlich, es sollten jedoch mindestens Erfahrungen im Bereich der telefonischen Beratung oder der medizinischen Berufe vorliegen“, sagt die Kreissprecherin.

Der Einsatz gilt auch am Wochenende

Einstellungen und Schulungen erfolgen demnach in einem Stufenprozess, der Einsatz erfolge im Regelfall in Vollzeitschichten, im Einzelfall auch in einem stundenreduzierten Umfang. Schulte: „Dabei ist die Bereitschaft zu Diensten auch am Abend und an den Wochenenden eine Voraussetzung.“

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Die Kontaktnachverfolgung ist auch im Home Office möglich, sofern die technischen Voraussetzungen auch im Sinne des Datenschutzes hergestellt worden sind, heißt es weiter. Wie viele der in dem Bereich generell tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich pro Tag für die telefonische Kontaktnachverfolgung im Einsatz sind, war nicht zu erfahren.

Abschließend sagt die Kreissprecherin: „Wenn das Fallmanagement und die Kontaktnachverfolgung ihr Ziel, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen, erreichen sollen, bedarf es angesichts der steigenden Fallzahlen nicht nur einer Personalaufstockung, sondern auch einer angepassten Organisation.“