Ehrenamtliche dürfen bei der hoheitlichen Aufgabe der Kontaktnachverfolgung nicht helfen. Nun müssen kreative Modelle her, meint Sonja Volkmann.

Es ist eine verfahrene Situation. Immerhin gibt es jetzt eine Erklärung dafür, warum die Ehrenamtlichen, die dem Kreisgesundheitsamt in dieser neuen akuten Phase der Corona-Pandemie ihre Hilfe in der Kontaktnachverfolgung anbieten, eben diese nicht einsetzen dürfen. Die Ausübung „hoheitlicher Aufgaben“ unterliegt besonderen Bestimmungen – und das nicht ohne Grund.

Das macht die derzeitige Lage nicht einfacher. Die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen des Kreises Wesel sind überlastet. Das wird immer wieder betont. Abgesehen davon, dass ein Dauereinsatz an die Substanz der Beschäftigten geht, muss dringend eine Lösung für das Kontaktnachverfolgungsproblem geschaffen werden.

Für die Bundeswehr hat man einen rechtlichen Rahmen für deren Unterstützung gefunden. Nun sind kreative Modelle gefragt, in denen Ehrenamtliche im rechtlich möglichen Rahmen helfen können, um alle Ressourcen zur Bekämpfung der Pandemie auszuschöpfen.