Neukirchen-Vluyn. Per Dringlichkeit war es auf den Weg gebracht. Jetzt hat der Rat Neukirchen-Vluyn formal das Go gegeben. Eine Facette wurde nicht angesprochen.
Die Genehmigung zur Beschaffung der mobilen Luftreinigungsgeräte für die Schulen und die städtischen Kitas ist durch. Der Rat der Stadt hat den Dringlichkeitsbeschluss, den die Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgermeister Anfang September gefasst haben, formal final beschlossen und damit die zusätzlichen Kosten, die für die Sitzung am Mittwoch nachgereicht worden sind. Die Geräte der Firma Trox sollen in den Herbstferien geliefert werden.
Keine Diskussion gab es in der besagten Sitzung über die Frage, ob auch die nicht-städtischen Kindertageseinrichtungen auf Stadtkosten mit den Geräten ausgestattet werden sollen. Aufgrund eines Antrages von Bündnis 90/Die Grünen hatte die Verwaltung den Bedarf bei freien Trägern ermittelt.
Gleichzeitig hatte die Stadt deutlich gemacht, dass es sich aus ihrer Sicht bei der Finanzierung der Geräte in nicht-städtischen Einrichtungen um eine freiwillige Leistung handelt, die „keine unmittelbare Corona-bedingte Belastung“ darstellt und somit im Haushalt nicht als coronabedingt isoliert betrachtet werden kann. Von der Politik kam kein Widerspruch.
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Noch in den Tagen vor der Sitzung soll es nach NRZ-Informationen keine einheitliche Meinung gegeben haben. Der Vorsitzende der Kreis-Awo, Jochen Gottke, hatte noch am Mittwoch die Fraktionsvorsitzenden angeschrieben mit der Bitte, eine „weitere Überprüfung der Zulässigkeit der Gerätebeschaffung für freie Träger über den Kreis Wesel zu beauftragen“. Dieser verantworte die Jugendamtsfragen wie auch die Kommunalaufsicht im Haushaltsbereich.
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Auf NRZ-Nachfrage, inwiefern die Awo als freier Kita-Träger nun womöglich selbst mobile Geräte kaufen würde, sagte Gottke am Donnerstag: „Wir können uns das nicht leisten.“ Das sei durch das Kibiz-Gesetz nicht gedeckt. Die Awo habe drei Einrichtungen mit elf Gruppen, sagte Gottke weiter. Mehr als 200 Kinder würden dort betreut.
Der Awo-Vorsitzende wertet die Gemengelage anders als die Verwaltung. Aus seiner Sicht ist die Verantwortlichkeit der Stadt ähnlich zu werten wie die freier Träger, die im Auftrag handelten, nämlich als freiwillige Leistung. „Das Kreisjugendamt ist der Träger“, sagt er. Gleichwohl hält er insgesamt den Einsatz der Luftreinigungsgeräte für „sehr vernünftig“. Einen weiteren Vorstoß möchte er nicht unternehmen. „Ich war erstaunt“, sagt er, dass er keine Reaktion bekommen habe.
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Die Stadt hatte zusätzliche freiwillige Leistungen ausgeschlossen, wenn „sowohl das Konsolidierungsvolumen für 2020 nicht erreicht werden kann und auch mit einer Verschlechterung des Jahresergebnisses zu rechnen ist und aktuell sogar die Einhaltung des HSK-Zeitraumes bis 2024 gefährdet ist“, wie es hieß (die NRZ berichtete).