Moers/ Kalabrien. . Ein Moerser Gastronom soll seine Tochter missbraucht haben. Am Montag sollte das Urteil fallen – aber dann erhielt der Verteidiger einen Anruf.

  • In Moers platzt am Montag der Prozess gegen einen 51-jährigen Gastronomen
  • Er ist angeklagt, seine minderjährige Tochter 215 Mal vergewaltigt zu haben
  • Der Angeklagte erscheint nicht – er soll in Italien einen Unfall gehabt haben

Es sollte der letzte Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess gegen einen Moerser Gastronomen sein. Aber der Mann, dem vorgeworfen wird, seine damals minderjährige Tochter 215 mal missbraucht zu haben, erschien am Montag nicht vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts.

Sein Verteidiger präsentierte den Entlassschein einer Notaufnahme in Kalabrien: Demnach soll der 51-Jährige dort am Abend des Samstag, 22. April, einen Autounfall gehabt haben.

Der Verteidiger erklärte, er habe am Samstag einen Anruf einer ihm unbekannten Person auf dem Handy erhalten. Diese habe ihm mit starkem italienischen Akzent mitgeteilt, dass sein Mandant am Montag nicht erscheinen würde. Als Beweis legte er den Entlassschein sowie eine Unfallmitteilung vor, welche indes, so der Vorsitzende Richter Johannes Huismann, „völlig unleserlich ist“.

Die Frage: Ist ein Urteil in Abwesenheit möglich?

Da im Entlassschein vermerkt war, dass der Patient nach Hause entlassen wurde, sah die Staatsanwältin keinen Grund, den Prozess nicht zum Abschluss zu bringen – sie regte ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten an.

Johannes Huismann
Johannes Huismann © Olaf Fuhrmann

Richter Huismann trieb zunächst einmal einen Dolmetscher auf, der den Entlassschein übersetzte: Der Moerser war selbstständig in der Notaufnahme erschienen, attestiert wurden offensichtlich Abschürfungen und ein Schleudertrauma, danach wurde der 51-Jährige nach Hause entlassen. Ob er reisefähig war oder eben nicht, darauf fand sich kein Hinweis. Und nun stand die Strafkammer vor einem Dilemma: Konnte der Prozess noch weitergehen?

Staatsanwältin möchte selbst am Sonntag verhandeln

Zum einen hatte die Strafkammer selbst kaum freie Termine, zum anderen würde der Verteidiger durch einen anderen Prozess länger gebunden sein. Und nur wenn der nächste Verhandlungstag innerhalb der nächsten drei Wochen anberaumt werden könnte, wäre eine Fortsetzung des Prozesses möglich. Die Staatsanwältin gab nicht auf: „Wir könnten Samstag oder Sonntag verhandeln“, schlug sie vor, fand jedoch keine Zustimmung.

„Damit ist die Sache dann hier zu Ende“, erklärte Richter Huismann. „Beschlossen und verkündet: Die Sache wird vertagt.“ Was bedeutet, dass der Prozess von vorne beginnt, dass das mutmaßliche Opfer erneut aussagen muss.

Das Vermögen ist nicht in Deutschland

Was allerdings auch bedeutet, dass der Angeklagte sich dem erneuten Prozessbeginn wird stellen müssen. Er hatte behauptet, unschuldig und Opfer falscher Anschuldigungen zu sein; es gehe bei der ganzen Sache um Geld und Immobilien. Und das Vermögen, so kam es heraus, befindet sich in Sizilien.