Moers. . Ein 51-jähriger Gastronom aus Moers soll seine minderjährige Tochter vergewaltigt haben. Der Verteidiger sucht sein Heil in Beweisanträgen.
- Ein 51-jähriger Gastronom aus Moers soll seine minderjährige Tochter missbraucht haben
- Der Verteidiger stellte einen Beweisantrag nach dem anderen, verlangte auch ein Gutachten
- Als gar nichts mehr half, stellte er einen Befangenheitsantrag gegen die Richter
Eigentlich sollte der Prozess gegen den 51-jährigen Gastronomen, der angeklagt ist, seine minderjährige Tochter 215 Mal sexuell missbraucht zu haben, längst beendet sein. Aber der Verteidiger des Angeklagten bombardierte die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Kleve mit Beweisanträgen und stellte gestern gar einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Strafkammer.
Der Vorsitzende Richter Johannes Huismann hatte längst durchblicken lassen, dass für die Strafkammer die Beweisaufnahme abgeschlossen sei, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten könnten. Doch der Verteidiger versuchte mit einer Vielzahl von Beweisanträgen, die Aussagen der Belastungszeugen zumindest zu relativieren, Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen zu schüren. So holte er zwei ehemalige Angestellte des Angeklagten in den Zeugenstand.
Sohn kann angeklagten Vater nicht entlasten
Diese, ein Pizzabäcker und eine Bürokraft, sollten den Beweis dafür liefern, dass die Mutter des mutmaßlichen Opfers und Ex-Ehefrau des Angeklagten gelogen habe als sie sagte, sie sei ständig bei der Arbeit und abends so gut wie nie zuhause gewesen und habe so den Missbrauch ihrer Tochter nicht bemerken können.
Die Aussagen der Teilzeitkräfte waren nicht von Relevanz; der Sohn des Angeklagten konnte diesen mit seiner Aussage nicht entlasten, auch wenn er Streit zwischen den Eltern um Geld und Vermögenswerte bestätigte.
Ein Gutachten und weitere Zeugen
Es folgten unter anderem Beweisanträge des Verteidigers, in denen er verlangte, den das Kind behandelnden Gynäkologen zu vernehmen oder einen psychiatrischen Gutachter zu bestellen, welcher bestätigen solle, dass das Kind mit ihren Vorwürfen gegen den Vater sich eigentlich gegen die Schläge durch die Mutter habe wehren wollen. Außerdem verlangte der Verteidiger, man möge die Schwiegereltern des Angeklagten aus Sizilien als Zeugen herbeiholen.
Und auch einen Architekten solle man als Zeugen vernehmen, denn dieser könne sagen, dass die Schwester des mutmaßlichen Opfers eine Tat gar nicht habe sehen können, weil eine Mauer im Weg stand.
Als alle Beweisanträge, einer nach dem anderem, von der Strafkammer zurückgewiesen wurden, wurde der Befangenheitsantrag gestellt, der die Verhandlung um Stunden verzögerte. Und als auch dieser abgeschmettert wurde, erklärte der Verteidiger, es gebe in Sizilien Zeugen, denen die Tochter des Angeklagten gesagt habe, sie habe ihren Vater zu Unrecht beschuldigt.