Kreis Wesel. Vor dem Halloween-Abend bittet die Polizei im Kreis Wesel alle Gruselfans: Bleibt vernünftig! Im schlimmsten Fall droht sogar eine Strafanzeige.
Vor der Halloween-Nacht appelliert die Polizei im Kreis Wesel an die Vernunft der Gruselfans und gibt zahlreiche Tipps für das richtige Verhalten – damit es nicht zu „gruseligen Begegnungen“ mit den Beamtinnen und Beamten kommt, wie es in einer Pressemitteilung heißt. (Lesen Sie auch: Neue Masche im Kreis Wesel: Falsche Staubsauger-Vertreter)
Halloween: Diese Tipps gibt es die Kreispolizei Wesel
Auch in der Gruselnacht gelte das Motto: „Sicherheit durch Sichtbarkeit“. Wenn Vampire, Clowns, Hexen und Gespenster von Haus zu Haus ziehen und „Süßes oder Saures“ verlangen, sollten sie trotzdem gut zu sehen sein. „Achten Sie als Autofahrer bitte auf umherziehende Menschen und selbst zusätzlich darauf, dass trotz des schaurigen Kostüms Ihre Sicht sowie Hör- oder Bewegungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Ein sperriges Grusel-Kostüm kann sonst ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen und den Abend trüben“, betont die Kreispolizeibehörde. Die Polizei ruft außerdem dazu auf, Fahrzeuge nach dem Genuss von Alkohol stehen zu lassen – dies gelte natürlich ebenfalls für andere berauschende Mittel.
Die Polizei weist auch auf mögliche strafrechtliche Folgen hin, die ein überdrehter Halloween-Spaß mit sich bringen kann. „Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar, lustig ist es aber auch nicht“, schreibt die Behörde. Gruselclowns und andere Gestalten können sich jedoch schnell einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen, wenn sich jemand vor Angst oder auf der Flucht vor ihnen verletzt. Auch das Tragen von Waffen oder der Besitz von Drogen erfordere ein Eingreifen der Polizei: „Das Beschmieren von Hauswänden oder anderen Gegenständen ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung und zieht eine Strafanzeige nach sich.“ Wer in gefährliche Situationen komme, solle sich nicht scheuen, den Notruf zu wählen.
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