Kreis Wesel. Die Strompreisbremse entlastet Verbraucher bundesweit. Kurios: Im Kreis Wesel belastet sie aber die Müllgebühren. Zusammenhänge und die Folgen.
Eigentlich sollten die Kosten für die Müllverbrennung im Asdonkshof im laufenden Jahr weiter sinken – jetzt fehlen der Kreis-Weseler Abfallgesellschaft (KWA) in ihrer Kalkulation für 2023 allerdings rund 2,4 Millionen Euro.
Erst im Dezember hatte der Kreistag die Abfallgebühren für die Verbrennung am Asdonkshof in Kamp-Lintfort, wo das Restmüllaufkommen aus dem Kreis Wesel verbrannt wird, per Beschluss von 108,60 auf 94,10 Euro pro Tonne gesenkt: Die Müllverbrennungsanlage produziert bei der Verbrennung Strom, die KWA verkauft ihn auf dem freien Markt. Angesichts der seinerzeit durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise lagen dieser Kalkulation hohe Stromerlöse zugrunde, die die Müllgebühren gesenkt hätten.
Mittel aus der Rücklage
Diese Rechnung ging nicht auf: Die Strompreisbremse des Bundes, in Kraft getreten im März und rückwirkend gültig für die Monate Januar und Februar, führt dazu, dass Stromerzeuger Erlöse oberhalb von 100 Euro pro Megawattstunde (MWh) zu 90 Prozent abführen müssen. Das betrifft auch die Kreis -Weseler Abfallgesellschaft und letztlich die Gebührenzahler, denn die KWA hatte mit einem Erlös von 180 Euro pro MWh Strom aus der Verbrennung gerechnet.
Nunmehr geht die KWA von gut 8,2 Millionen Euro Kosten im Jahr 2023 für die Behandlung der anfallenden Abfälle aus, ein Plus von 2,4 Millionen. Das fehlende Geld soll aus der Gebührenrücklage kommen, beantragt die Verwaltung im Ausschuss für Bauen und Abfallwirtschaft. Zumindest in 2023 würde dadurch die Differenz nicht direkt an die Verbraucher weitergereicht, erläutert die Kreisverwaltung in ihrer Vorlage für die Sitzung am 17. Mai.
Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Strompreisbremse der Bundesregierung bereits in der breiten Diskussion, daher kommt die Änderung der Kalkulation kaum überraschend. Doch: „Dieses Vorgehen wäre auch eingetreten, wenn zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation die geänderten Rahmenbedingungen zur Strompreisbremse bekannt gewesen wären“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Folgen Fachausschuss und Kreistag dem Vorgehen, werden am Jahresende statt 11,03 Millionen nur noch 8,64 Millionen Euro in der Rücklage sein. Im Kreis Weseler Fall hat die Strompreisbremse der Bundesregierung viele Verbraucher zwar bei den Energiekosten entlastet, verteuert aber die Müllentsorgung. sz