Kreis Wesel. Im österreichischen Tirol wurde der Abschuss von Wölfen erleichtert. Wie sich der Kreis Weseler Landrat und Landtagsabgeordnete positionieren.
Wie schützenswert ist der Wolf? Wie schützenswert sind aber auch die Weidetiere, allen voran die Schafe, die ihm zum Opfer fallen? Das österreichische Bundesland Tirol hat sich dazu mit einem überarbeiteten Jagdgesetz positioniert, das den Abschuss von problematischen Wölfen erleichtern und beschleunigen soll. Es ist in diesem Monat in Kraft getreten. Zugleich wird in Bayern Medienberichten zufolge ein Antrag von Landrat Anton Speer aus Garmisch-Partenkirchen geprüft, den Abschuss von Wölfen in weiten Teilen des Landkreises zuzulassen. Inwieweit wird dieses Vorgehen im Kreis Wesel diskutiert? Wie positioniert sich die Landesregierung?
Landrat Ingo Brohl: Problemhafte Tiere dürfen Verhalten nicht weitergeben
Die betont auf Nachfrage, dass der Wolf durch internationales und europäisches Naturschutzrecht streng geschützt ist. „Wir gehen davon aus, dass sich Tirol und Bayern an diese gesetzlichen Vorschriften halten werden“, heißt es aus dem zuständigen Umweltministerium. In Nordrhein-Westfalen sei im Rahmen des Wolfsmanagementplans und der gesetzlichen Vorgaben eine Entnahme von verhaltensauffälligen Tieren schon jetzt möglich. Allerdings müsse dies ausreichend und rechtlich begründet werden.
„Zur Akzeptanz der Wiederkehr des Wolfes gehört für mich, dass einzelne, problembehaftete Tiere leichter und schneller entnommen werden müssen, bevor sie ihr Verhalten an Nachkommen und ein Rudel weitergeben“, positioniert sich Landrat Ingo Brohl. Aus seiner Sicht sind „Bundes- und Landesumweltminister gefordert, sowohl in der EU einen anderen Schutzstatus zu erwirken, als auch jetzt bereits einen einheitlichen Standard in Deutschland für Entnahmen zu definieren“. Nicht nur die Wiederkehr des Wolfes sei ein Wert an sich, sondern auch die regionale Lebensmittelerzeugung und Versorgungssicherheit. „Auch die Schafhaltung, die unter anderem zur Deichsicherheit und Biodiversität beiträgt, hat für mich einen hohen Stellenwert.“
Überarbeitetes Jagdgesetz: Das gilt für Wölfe in Tirol
Die Voraussetzungen in den einzelnen Regionen sind durchaus unterschiedlich. Am Niederrhein sind es die Deiche, in Tirol die Almen. In einer Pressemitteilung des Bundeslands Tirol zum veränderten Jagdgesetz erläutert der stellvertretende Landeshauptmann Josef Geisler, dass die Almen als Alpenschutzgebiete ausgewiesen wurden, in diesen Gebieten sei Herdenschutz nicht zumutbar, verhältnismäßig oder machbar. „Es gibt dort also keine gelinderen Mittel als den Abschuss von Wölfen, die erheblichen Schaden anrichten.“ Damit würden den EU-Vorgaben nach einer Einzelfallbeurteilung und Alternativenprüfung Rechnung getragen, heißt es. 354 Schafe und Ziegen sowie ein ausgewachsenes Rind sind den Angaben zufolge im vergangenen Jahr in Tirol von Wölfen getötet worden.
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Das überarbeitete Jagdgesetz sieht nun vor, dass ein Wolf in Tirol zum Abschuss freigegeben werden kann, wenn er sachgerecht geschützte Tiere auf Heimweiden oder wiederholt Weidetiere in den Alpenschutzgebieten reißt. Ebenso soll es in Kraft treten, wenn bei einem einzelnen Angriff mindestens fünf Schafe oder Ziegen oder ein Rind, Pferd oder Esel getötet oder verletzt werden. „Die Abschussgenehmigung gilt für höchstens acht Wochen innerhalb eines Radius von zehn Kilometern des ersten Angriffs“, heißt es weiter. Auch wenn ein Wolf mehr als einmal in Siedlungen auftaucht, soll er zum Abschuss freigegeben werden können. Das Ziel in Tirol sei weiterhin eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes.
Wolfsgebiet Schermbeck: Das sagen die Landtagsabgeordneten im Kreis
Sehr deutlich pro Abschuss des im Schermbecker Wolfsgebiet lebenden Rudels hat sich Charlotte Quik, CDU-Landtagsabgeordnete für den Kreis Wesel, bereits vor der letzten Landtagswahl geäußert. Ende Februar gab es einen Übergriff des Rudels auf mehrere Schafe und Ziegen in Dinslaken, weitere Vorfälle in dieser Region werden derzeit noch geprüft. „Die Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck sorgen für einen blutigen Frühling“, so Quik in einer schriftlichen Antwort. Diese Fälle haben ihrer Meinung nach eine „neue Qualität“: Sie machten deutlich, dass sich diese Wölfe weder von als „geeignet“ klassifiziertem Herdenschutz aufhalten ließen noch den nötigen Respekt vor der Nähe zum Menschen aufwiesen. „Ich kann nur den Schluss ziehen: Der Versuch der friedlichen Koexistenz dieser auffälligen Wölfe und Weidetierhaltung ist endgültig gescheitert.“ Das Tiroler Vorgehen sei nach Quiks Meinung eine Möglichkeit, für Abhilfe zu sorgen, es könne dementsprechend auch eine Lösung für NRW sein.
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„Ich nehme eine Verschiebung der Diskussion wahr“, sagt der umweltpolitische Sprecher und Kreis Weseler Landtagsabgeordnete René Schneider (SPD), auf den Vorstoß in Tirol angesprochen. Wenn der Wolf absolut schützenswert sei, was passiere mit den Schafen? Lange sei man davon ausgegangen, dass der Rückkehr des Wolfes vielleicht einzelne Tiere pro Jahr zum Opfer fallen würden. Nun muss man festhalten: „Absoluter Schutz der Weidetiere ist nicht möglich.“ Schneider wartet derzeit auf die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage zwecks Auflistung der Auffälligkeiten von Wölfen und einer Einschätzung der Lage. Die Entscheidung zum Abschuss eines Tiers trifft der Wolfsverordnung zufolge der Minister. Es gebe Gesetze und die müssten geprüft werden, so Schneider.