Kreis Wesel. Ministerin Mona Neubaur bringt einen Begleitantrag zum Regionalplan ins Spiel. Ganz so einfach ist es nicht. Der Meinung ist auch ein Gutachten.

Im Streit um weitere Kiesabbauflächen im Kreis Wesel scheint der nächste Testballon für eine Lösung der festgefahrenen Situation gestartet zu sein. Demnach begrüßt Wirtschaftsministerin Mona Neubaur eine Revisionsklausel, die als Begleitantrag zur Aufstellung des neuen Regionalplans eingebracht werden könnte.

Damit soll das Abgrabungsgeschehen kontrolliert werden und ein Abgleich mit den Änderungen stattfinden können, die im Landesentwicklungsplan beim Umgang mit Rohstoffen vorgesehen sind. Das schreibt Neubaur in ihrer Antwort auf den Fragenkatalog, den SPD-Landtagsabgeordneter René Schneider Ende Januar an das Wirtschaftsministerium gestellt hatte, nachdem das erweiterte Eckpunktepapier für den Landesentwicklungsplan im Landtag beschlossen worden war.

Schneider wollte vor allem wissen, ob das Ministerium seine im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Änderungen dem RVR kurzfristig mitteilt und wie die Behörde sicherstellen will, dass die im Antrag verfolgten Zielsetzungen bereits jetzt in der Regionalplanung berücksichtigt werden.

In ihrer Antwort, die der Redaktion vorliegt, macht Neubaur jetzt deutlich, dass die im Landesentwicklungsplan angestrebten Änderungen nicht mit der laufenden Aufstellung des Regionalplans umgesetzt werden können.

Kiesabbau im Kreis Wesel: Warum eine Klausel unbrauchbar sein könnte

Allerdings bringt sie die Revisionsklausel zur Sprache, deren Möglichkeit in einem Gespräch mit der RVR-Regionalplanungsbehörde gefallen sei.

„Auf Entwicklungen im Sinne des von der Landesregierung angestrebten Degressionspfades für den Rohstoffabbau würde der Regionalverband Ruhr dann in eigener Zuständigkeit zeitnah und auch im Interesse des Kreises Wesel reagieren“, schreibt die Wirtschaftsministerin unter anderem.

Was sich so unkompliziert und schnell umsetzbar anhört, besitzt aber zahlreiche Unwägbarkeiten und Haken. Zum einen äußert sich der RVR im Gespräch mit der Redaktion weit zurückhaltender als Neubaurs Brief suggeriert. So müsse ein Begleitantrag für eine Revisionsklausel aus der Politik kommen, sagt der RVR. „Inwieweit die Verbandspolitik sich dafür entscheidet, können wir als Verwaltung jetzt nicht sagen. Solch ein Antrag liegt auch nicht vor.“ An Unkenntnis liegt das sicher nicht. Auch bei den Kooperationsstandorten kam der Begleitantrag für eine Revisionsklausel zur flexiblen Nachsteuerung aus der Politik.

Neben dem politischen Willen geht es auch um die Ausgestaltung einer solchen Klausel, etwa darum, wann die Kontrolle stattfinden soll. Dazu findet sich in der Antwort der Wirtschaftsministerin nichts. Im Falle der Kooperationsstandorte sieht die Revisionsklausel eine Überprüfung der 24 Standorte nach fünf Jahren vor. Bis dahin könnten aber bei einigen Kiesstandorten bereits die Bagger anrollen.

Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten, das der Kreis Wesel und die Kommunen beim Münsteraner Verwaltungsrechtler Prof. Martin Beckmann in Auftrag gegeben hat und das der Redaktion vorliegt. Der Rechtsexperte kommt darin unter anderem zum Schluss, dass ein Teilplan Kies sowohl machbar als auch geboten sei und dass eine Revisionsklausel nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein könne. Ohne konkrete Erläuterung, „wie eine solche Revisionsklausel wirken soll, bleibt deren Effizienz im Sinne einer Sicherung des von der Landesregierung angestrebten Degressionspfades für den Rohstoffabbau zweifelhaft“.