Kreis Wesel. Der RVR hat drei Flächen für den Kiesabbau im Kreis Wesel gestrichen. Welche das sind und warum die Kommunen weiter eine Klage prüfen.

Lange hat der Regionalverband Ruhr (RVR) damit hinterm Berg gehalten. Nun stehen die Kiesflächen im Regionalplanentwurf, der am 6. Februar offengelegt werden soll, fest. Und es es klingt zunächst nach einem kleinen Erfolg für den Widerstand am Niederrhein: Die Flächenkulisse im Kreis Wesel ist tatsächlich geschrumpft.

Der RVR hat insgesamt drei potenzielle Kiesabbaugebiete gestrichen: die Bereiche „Boschheide“ und „Rayen/Hochkamer“ in Neukirchen-Vluyn sowie den Bereich „Saalhoff/Alpsray“ in Kamp Lintfort. Zusätzlich sollen das „Niephauser Feld“ und der Bereich „Rossenrayer Feld/Asdonkshof“ in Kamp-Lintfort verkleinert werden.

Kiesabbau am Niederrhein: So verkleinert sich das Flächenvolumen

Statt 20 soll es so nun 17 zusätzliche Flächen am Niederrhein geben, an denen noch Kies abgebaut werden kann. Das Flächenvolumen soll sich von 1163 auf 932 Hektar verkleinern. Über die geänderte Kulisse hat der RVR - wie angekündigt - die Politik im Ruhrparlament und im Anschluss den Kreis Wesel sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Kommunen informiert.

Grund zur Freude gibt es für die Kiesgegner aber nur bedingt. Zwar fallen drei Flächen aus der Planung, allerdings handelt es sich um Flächen mit geringerem Kiespotenzial. Alle anderen Gebiete mit einem hohen Kiesanteil bleiben weiterhin im Regionalplanentwurf stehen.

Genauso wenig wurde der Bedarf geändert. Demnach soll weiterhin mit einem jährlichen Kiesbedarf von rund sieben Millionen Kubikmetern gearbeitet werden. Der geologische Dienst hatte im vergangenen Jahr einen jährlichen Kiesbedarf von 5,6 Millionen Kubikmetern errechnet. Das hatte der RVR aber bereits damals eingeordnet und gesagt, dass der tatsächliche Bedarf höher liegen könne.

Für die Städte und Gemeinden ändert sich die Ausgangslage laut Nachfrage unterdessen nicht. Sie denken weiter darüber nach, den Regionalplan zu beklagen.

Vorgeschlagene Kiesflächen: Warum die Kommunen Im Kreis Wesel immer noch nicht zufrieden sind

Für Kamp-Lintforts Bürgermeister, Christoph Landscheidt, bleibt die Ausgangslage beim Thema Kies wie gehabt. Trotz gestrichener und verkleinerter Flächen in der eigenen Stadt.
Für Kamp-Lintforts Bürgermeister, Christoph Landscheidt, bleibt die Ausgangslage beim Thema Kies wie gehabt. Trotz gestrichener und verkleinerter Flächen in der eigenen Stadt. © FUNKE Foto Services | Rainer Hoheisel

Zwar sei man froh, dass zwei Flächen keine Rolle mehr spielten, so Neukirchen-Vluyns Bürgermeister Ralf Köpke. Allerdings sei man durch die Fläche an der Halde Norddeutschland, die weiterhin im Regionalplanentwurf stehe, betroffen. Und nicht nur das: Kamp-Lintforts Bürgermeister Christoph Landscheidt merkte am Dienstag an, dass sich im Grunde an der Flächenkulisse nichts geändert habe, da laut Karte sowohl der südliche Teil der Fläche von Saalhoff/Alpsray als auch der nördliche Teil von Rayen/Hochkamer in Neukirchen-Vluyn als Abgrabungsbereiche schraffiert seien.

„Der RVR streicht nur Teilflächen“, sagte Landscheidt. Insofern „bleibt die Sachlage wie gehabt“. Das bedeutet, dass die vier Kommunen im Kreis weiterhin ernsthaft eine Klage gegen den Regionalplan prüfen.

Sorgen, durch die geänderte Flächenkulisse nun allein gegen den RVR zu stehen, müssen sich Alpen und Rheinberg, deren Flächenanzahl sich nicht verkleinert hat, somit nicht machen. Was Dietmar Heyde erleichtert aufnahm.

Rheinbergs Bürgermeister äußerte sogar die Vermutung, dass der RVR versucht haben könnte, „uns zu spalten“. Dazu soll es nicht kommen. „Wir sind entschlossen, die Grundlagen neu zu fassen“, sagte Christoph Landscheidt am Dienstag. Schließlich gehe es um einen grundsätzlich neuen Umgang mit dem Kiesabbau am Niederrhein.

Regionalplanentwurf mit Kiespotenzialflächen: Offenlage ab 6. Februar

Der Regionalplanentwurf mit den 17 verbliebenen Kiespotenzialflächen sowie der aktualisierte Umweltbericht und die eingegangenen Stellungnahmen aus der zweiten Offenlage liegen vom 6. Februar bis zum 31. März in der RVR-Bibliothek an der Kronprinzenstraße 6 in Essen aus und sind im Internet unter www.regionalplanung.rvr.ruhr einsehbar.

Die dritte Offenlage ist notwendig, weil das OVG Münster den im Landesentwicklungsplan festgelegten Versorgungszeitraum von 25 Jahren mit Kies und Sand für unwirksam erklärt hatte. Der Versorgungszeitraum fiel wieder auf 20 Jahre und der RVR musste die Flächenkulisse im Regionalplan anpassen. Die neue Ausweisung trieb der Regionalverband mit großem Tempo voran und sicherte sich im vergangenen September durch das Ruhrparlament per Beschluss vorsorglich die dritte Offenlage, ohne dass zu diesem Zeitpunkt in irgendeiner Weise der Flächenbedarf feststand.