Kreis Wesel. Wirtschaftsministerin, Abgeordnete, RVR, Rechtsgutachten: Kreis und Kommunen lassen nichts unversucht, um doch einen Teilplan Kies zu bekommen.
Der Kreis Wesel und die betroffenen Städte und Gemeinden lassen in ihrem Kampf gegen die Ausweitung des Kiesabbaus nichts unversucht. Noch bis zum 31. März läuft die Offenlage des dritten Entwurfs des Regionalplans, der 900 Hektar neuer Auskiesungsflächen vorsieht. Für den Kreis Wesel und die betroffenen Städte und Gemeinden stehe fest, „dass der Regionalplan wegen zahlreicher Begründungs- und Abwägungsmängel tatsächlich und rechtlich angreifbar ist“. Dies werde man innerhalb der Einspruchsfrist mit Unterstützung „einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei“ geltend machen, schreiben der Kreis Wesel und die Städte Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg sowie die Gemeinden Alpen und Hünxe in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Besonders gravierend sei, dass der neue Entwurf des Regionalplans „in keiner Weise die Ankündigung der Regierungskoalition berücksichtigt, mit einer zweiten Novelle des Landesentwicklungsplans noch in dieser Wahlperiode den mittelfristigen Ausstieg aus der Gewinnung von Kies, Kiessand und Sand in den Problemzonen des Landes NRW zu planen“, sagen Landrat und Bürgermeister.
In ihrer Sorge, dass der jetzt aufgestellte Regionalplan Fakten schafft, die diesen Planungen zuwiderlaufen, haben sich Landrat Ingo Brohl und die Bürgermeister Thomas Ahls, Bernd Romanski, Dirk Buschmann, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Ralf Köpke und Dietmar Heyde mit einem Schreiben an Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, RVR-Direktorin Karola Geiß-Netthöfel, an alle Fraktionsvorsitzenden im Ruhrparlament sowie an die für den Niederrhein zuständigen Landtagsabgeordneten Charlotte Quik (CDU) und René Schneider (SPD) gewandt.
In dem Schreiben heißt es, dass man die Ankündigung der Landesregierung zum endgültigen Ausstieg aus dem Kiesabbau am Niederrhein grundsätzlich begrüße. Das Festhalten an der Festlegung von Auskiesungsbereichen, „die einen ungebremsten Abbau dieser Bodenschätze über weitere 20 Jahre und sogar noch darüber hinaus im Regionalplan sichern“ solle, sei mit dem avisierten Degressionspfad der Landesregierung in keiner Weise vereinbar.
Im Zentrum ihrer Kritik steht bei den Verwaltungschefs die Weigerung des RVR, einen sachlichen Teilplan für den Kieskomplex auf den Weg zu bringen, und das, so die Kritik, „mit ausdrücklicher Unterstützung der zuständigen Ministerin“.
Kies-Pläne: Kreis Wesel und Kommunen haben Forderungen
Die Verwaltungschefs sehen sich durch das Rechtsgutachten eines „namhaften Verwaltungsrechtswissenschaftlers“ bestätigt. Dieses Gutachten komme zu dem Ergebnis, „dass entgegen der von der Regionaldirektorin und der Ministerin vertretenen Auffassung ein solcher Teilplan rechtlich zulässig und sachlich dringend geboten wäre“.
Um zu verhindern, dass der in der Regionalplan in seiner jetzigen Fassung auf den Weg gebracht und „erst durch eine erneute Klage der betroffenen Gebietskörperschaften vor dem OVG Münster gestoppt werden würde“, fordern die Verwaltungschefs die Regionaldirektorin, die Ministerin und die Verbandsversammlung auf, „zu einer einvernehmlichen politischen und rechtlich tragfähigen Lösung zu kommen.“
Weiter heißt es wörtlich in dem Schreiben: „Gleichermaßen haben wir Verständnis dafür, dass dem Ruhrparlament an einer möglichst zügigen Verabschiedung des Regionalplans im Übrigen gelegen ist. Dies wäre mit unserem Verfahrensvorschlag ohne weiteres gewährleistet. Im Verfahren zur Aufstellung dieses Teilplans könnten alle bisher nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigten Belange, wie zum Beispiel die des Klimawandels, ebenso berücksichtigt werden, wie die Anforderungen an eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung. Nur ein solcher Teilplan ermöglichte letztlich eine sorgfältige Strukturierung und zeitnahe Umsetzung des von der Landesregierung beabsichtigten Ausstiegsszenarios.“