Kreis Wesel. Die Preise für Gas und Strom in der Grundversorgung unterscheiden sich deutlich zwischen den Energieversorgern im Kreis Wesel – ein Überblick.
Die Energiekrise treibt die Menschen um. Strom und Gas sind enorm im Preis gestiegen und auf politischer Ebene werden nun mit der Gas- und Strompreisbremse der Bundesregierung die Preise für die Zukunft reguliert. Voraussichtlich von März 2023 an sollen die Preise gedeckelt werden: Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde und Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), zumindest für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. Im Kreis Wesel würde dieser Deckel bei fast allen Stadtwerken mit Blick auf die kommenden Preise im neuen Jahr in der Grundversorgung wirken.
Der durchschnittliche Preis in der Grundversorgung in NRW liegt laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale bei 42,45 Cent pro kWh für Strom und 15,04 Cent pro kWh bei Gas (Stand 1. Oktober 2022). „Wir sehen aber dass der Markt sich gerade stark bewegt“, erklärt Amelie Vogler, Referentin im Bereich Energie bei der Verbraucherzentrale.
Stadtwerke im Kreis Wesel: Die Preise für Strom und Gas im Vergleich
Wie viel Kunden im Kreis Wesel aktuell für Gas und Strom zahlen, zeigt ein Vergleich der Grundversorgung für Haushaltskunden bei den hiesigen Stadtwerken und den anderen Grundversorgern: Bis zum 31. Dezember in diesem Jahr liegt der Arbeitspreis bei den Stadtwerken Dinslaken für Gas noch bei 7,5 Cent pro kWh und für Strom bei 26,37 Cent pro kWh. Im neuen Jahr werden die Tarife angepasst: Gas liegt ab dem 1. Januar 2023 bei 12,34 Cent pro kWh und Strom bei 44,58 Cent pro kWh.
Bei der Enni in Moers stehen die Tarife in der Grundversorgung derzeit bei 38,6 Cent pro kWh bei Strom und 16,98 Cent bei Gas. Ab Januar 2023 erhöhe sich der Arbeitspreis dann aber: bei Strom auf 62,74 Cent pro kWh und bei Gas auf 26,81 Cent pro kWh.
Die Weseler Stadtwerke veranschlagen derzeit für die Kilowattstunde Gas in der Grundversorgung 12,14 Cent. Anders als bei den anderen Versorgern sei eine Änderung des Tarifs zum Jahreswechsel laut der Stadtwerke nicht geplant. Der Stromgrundversorger in Wesel ist Eon. Der aktuelle Tarif, der dort auf der Internetseite angeboten wird, kostet 58,62 Cent pro kWh. In Wesel würde also nur der Strompreis gedeckelt werden, da der Gaspreis noch unter 12,34 Cent liegt.
Eon ist ebenfalls Grundversorger für Strom in Hünxe. Gas wird hingegen in der Grundversorgung über die Gemeindewerke Hünxe geliefert. Diese berechnen für eine Kilowattstunde Gas derzeit 8,19 Cent. Ab 1. Januar wird der Preis allerdings auf 14,67 Cent in der Grundversorgung steigen.
In Kamp-Linfort bei den Stadtwerken liegt der Grundpreis für Gas aktuell bei 10,84 Cent pro kWh und für Strom bei 31,74 Cent. Ab dem 1. Januar 2023 wird der Preis in Kamp-Lintfort für Gas auf 15,14 Cent steigen, für Strom auf 45,74 Cent.
Die Zahlen zeigen schnell, dass die Preise sich enorm unterscheiden. Bei der Enni ist der Grundversorgungspreis für Gas beispielsweise doppelt so hoch wie in Wesel oder Dinslaken. Auch der Strompreis im Grundtarif ist in Moers am höchsten. Den günstigsten Grundtarif für Gas gibt es aktuell noch bei den Stadtwerken Dinslaken, vom nächsten Jahr an allerdings bei den Stadtwerken Wesel. In Dinslaken ist und bleibt dafür der Stromtarif im Vergleich am günstigsten.
Unterschiedliche Preise ergaben sich auch in der Untersuchung der Verbraucherzentrale in ganz Nordrhein-Westfalen. „Das liegt zum einen an der unterschiedlichen Beschaffungsstrategien, also dem Einkauf“, sagt Amelie Vogler. Allerdings erkläre dies nur zum Teil, wie die Preisspanne zustande kommt. Die Verbraucherzentrale kann dies nicht bis ins Detail nachvollziehen. „Wir können uns auch vorstellen, dass das ein oder andere Unternehmen Profit aus den Erhöhungen rausschlagen möchte und die Preise deutlicher erhöht, als es vielleicht müsste.“
So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse
Günstigere Sondertarife für Neukunden gibt es bei allen Versorgern im Kreis derzeit nicht. Überhaupt werden Neukunden bei den Stadtwerken in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel sowie bei der Enni aufgrund der aktuellen Marktlage nur noch im gesetzlichen Rahmen aufgenommen. Dabei muss aber beachtet werden, dass es bei der Grundversorgung keine Preisgarantie gibt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Preise für Energie mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen erhöht werden können.
Bei der Gas- und Strompreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen dann im nächsten Jahr für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen günstigeren Preis garantiert bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet. Bürger und Unternehmen sollen rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden, indem im März die Vergünstigungen mit angerechnet werden.