Dinslaken. Laut Beschluss der Bundesregierung soll der Abschlag für Dezember übernommen werden. So setzen die Stadtwerke Dinslaken die Regelung um.

Die Stadtwerke Dinslaken und die Fernwärmeversorgung Niederrhein erheben für Erdgas beziehungsweise Fernwärme im Dezember keinen Abschlag. Die aktuelle Energiepreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund*innen. Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gas- und Fernwärmekund*innen erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Kunden können Überweisung aussetzen

Die Stadtwerke Dinslaken und die Fernwärmeversorgung Niederrhein setzen die Soforthilfe ebenso einfach für die Kund*innen um und verzichten auf die Dezemberzahlung: Wer seine monatlichen Abschlagszahlungen, beispielsweise durch einen Dauerauftrag, selbst vornimmt, kann diese Überweisung im Dezember aussetzen. Wer einen Lastschrifteinzug vereinbart hat, dem wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Diese vorläufige Entlastung wird bei der Jahresrechnung mit dem tatsächlich ermittelten Entlastungsbetrag verrechnet.

So wird der Betrag berechnet

Bei der Ermittlung des Entlastungsbetrages ergeben sich Unterschiede zwischen Gas und Fernwärme. Der Entlastungsbetrag für Letztverbraucher Erdgas ist im § 2 ESWG geregelt. Demnach sollen sämtliche SLP-Kunden in Höhe von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs zum geltenden (Brutto-)Arbeitspreis am 1. Dezember entlastet werden. Zur Ermittlung des Jahresverbrauchs werden die Werte herangezogen, die der Lieferant im September 2022 für jeden einzelnen SLP-Letztverbraucher prognostiziert hat. Der Entlastungbetrag für Letztverbraucher Fernwärme ist im § 4 ESWG geregelt. Der Entlastungsbetrag entspricht dem Septemberabschlag 2022 zuzüglich 20 Prozent. Für Kund*innen die im September keinen Abschlag zahlen mussten und Kund*innen mit monatlichen Rechnungen erfolgt eine Ermittlung des Entlastungsbetrages nach den gleichen Grundsätzen.

Weitere Informationen zur Soforthilfe finden Erdgaskund*innen der Stadtwerke auf www.stadtwerke-dinslaken.de/sd/soforthilfe. Fernwärmekund*innen erhalten weitere Informationen online auf der Homepage auf www.fernwaerme-niederrhein.de/soforthilfe-dezember/. Separate Kundenanschreiben werden nicht versendet. Die Veröffentlichung der Informationen über die Ausgestaltung der Soforthilfe auf der Homepage ist nach dem ESWG vorgesehen.