Kreis Wesel. Der RVR bereitet nach dem OVG-Urteil die 3. Offenlage des Regionalplanentwurfs zum Kiesabbau im Kreis Wesel vor. Was das Ministerium erwartet.

In der Debatte um die dritte Offenlage des Regionalplanentwurfs und die Folgen für den Kiesabbau hat sich das NRW-Wirtschaftsministerium bislang zurückgehalten. Auch auf Nachfrage dieser Redaktion kommentiert das Ministerium um Wirtschaftsministerin Mona Neubaur das hohe Tempo des Regionalverbands Ruhr (RVR) nicht, erwartet aber, dass sich der RVR bei der Ausweisung der Kiesflächen eng am Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) orientiert.

Kiesabbau: NRW-Wirtschaftsministerium nennt Sorgen im Kreis Wesel „nachvollziehbar“

„Die große Besorgnis in den Kommunen, in denen viel Kies abgebaut wird, ist nachvollziehbar“, schreibt das Wirtschaftsministerium generell. In dem Zusammenhang habe „eine wegweisende Entscheidung des OVG“ bereits zu geänderten Vorgaben geführt.

„Die Regionalplanung muss nun in einem flächenmäßig verminderten Umfang Abgrabungsbereiche festlegen“, heißt es weiter. Einer gesonderten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) zur Umsetzung des OVG-Urteils bedürfe es dabei nicht.

Damit nimmt das Wirtschaftsministerium den RVR in die Pflicht, das Münsteraner Urteil in seinen Planungen zum Kiesabbau zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) fertig ist oder nicht.

Zum Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung seitenweise die Verfehlungen der schwarz-gelben Landesregierung aufgelistet, die den Versorgungszeitraum mit Kies und Sand im LEP von 20 auf 25 Jahre verlängert hatte.

Dieses Urteil nimmt das Wirtschaftsministerium zum Anlass, den derzeit gültigen LEP auf den Prüfstand zu stellen. Dies beinhalte die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung des Rohstoffmonitorings, um den Verbrauch von Kies und Sand transparent zu machen und auf den notwendigen Bedarf zu reduzieren, heißt es aus Düsseldorf. Allerdings kommt das Ministerium laut eigener Aussage nicht vor 2023 dazu, den LEP hinsichtlich der Vorgaben für die Rohstoffsicherung zu überprüfen.

Orientiert sich der RVR an dem Urteil? Bürgermeister haben große Zweifel

Der jetzige LEP bleibt rechtskräftig. Was den RVR aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht daran hindern soll, bereits die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zu berücksichtigen, sprich: Wirtschaftsinteressen und Umwelt- sowie Bürgerbelange angemessen abzuwägen. Allerdings gibt das Ministerium dem RVR auch einen Vertrauensvorschuss: „Der neue Regionalplan Ruhr legt die zukünftige räumliche Entwicklung im Ruhrgebiet fest. Politik und Verwaltung im Regionalverband Ruhr diskutieren daher sehr sorgsam die Entscheidungen für dieses Planwerk.“

Zu der Möglichkeit, den Kieskomplex aus dem Regionalplanentwurf herauszulösen, äußert sich das Ministerium nicht. Der RVR lehnt dieses Vorgehen ab.

Dass sich der Regionalverband im dritten Regionalplanentwurf tatsächlich am OVG-Urteil orientiert, daran haben die Bürgermeister der vier betroffenen Kommunen Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Alpen, Ralf Köpke, Christof Landscheidt, Dietmar Heyde und Thomas Ahls, große Zweifel. Neben der hohen Geschwindigkeit, mit der der RVR den Regionalplan umsetzen möchte, beunruhigt die Bürgermeister die Tatsache, dass der RVR das Ausmaß der Änderungen in seiner Vorlage für die Verbandsversammlung als „absehbar gering“ einschätzt.

Genaueres werden die Bürgermeister am Dienstag, 13. September, erfahren. Da sollen sie über die geänderte Flächenkulisse im Regionalplanentwurf informiert werden.