Kreis Wesel. Das Wirtschaftsministerium stellt den Kiesabbau neu auf. Der RVR bereitet die dritte Offenlage des Regionalplans vor und hält das Tempo hoch.
Nach der Sommerpause ist vor der nächsten Runde in Sachen Kiesabbau. Derzeit arbeitet das NRW-Wirtschaftsministerium an einer neuen Planungspraxis für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe. Dabei will es sich eng an den Vorgaben orientieren, die sich aus der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ergeben. Das sagt das Ministerium auf Anfrage.
Das OVG hatte Anfang Mai geurteilt, dass der verlängerte Versorgungszeitraum im Landesentwicklungsplan von 25 Jahren als Grundlage für den weiteren Kies- und Sandabbau unwirksam ist. Die Verlängerung war Teil der Entfesselungspolitik, mit der die alte Landesregierung vor allem der Wirtschaft entgegenkommen wollte.
Durch das rechtskräftige Urteil sinkt der Versorgungszeitraum wieder auf 20 Jahre und zwingt das Wirtschaftsministerium zur Änderung der Rohstoffstrategie. Vor allem, weil sich aus dem Urteil zahlreiche Vorgaben herauslesen lassen, die das vorherige Ministerium um Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart laut Ansicht des Gerichts kaum bis gar nicht berücksichtigt hat.
„Beachtliche Abwägungsmängel“ und eine nahezu durchgängige Bevorzugung der Wirtschaftsinteressen werden Landesregierung und Ministerium bescheinigt. Umwelt-, Klimaschutz- oder Bürgerbelange seien in keiner Weise angemessen berücksichtigt worden, heißt es unter anderem in der Urteilsbegründung.
Das will das neue Wirtschaftsministerium um Ministerin Mona Neubaur nun besser machen, „um die Akzeptanz in der Bevölkerung wiederherzustellen, betroffene Regionen zu schonen und weniger Flächen zu verbrauchen“. Dabei liege „der Fokus auf dem tatsächlich notwendigen Bedarf“, sagt das Ministerium. Wie dieser Bedarf ermittelt werden soll, sagt das Ministerium noch nicht. Genaue Ergebnisse würden „zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert“, so ein Sprecher auf Nachfrage.
NRW-Wirtschaftsministerium legt neue Regeln für den Kiesabbau fest
Allerdings bekräftigt das Ministerium, sich für die zukünftige Planungspraxis eng an die Hinweise aus der Urteilsbegründung halten zu wollen. „Das bedeutet vor allem, dass in den Regionalplänen reduzierte Versorgungszeiträume und damit auch reduzierte Flächenfestlegungen einzuplanen sind. Zusätzlich wird die Systematik der Umweltprüfung und Planbegründung entsprechend der gerichtlichen Hinweise überarbeitet“, so das Ministerium.
Wie lange die Umgestaltung der Planungspraxis für den Kiesabbau dauern soll, auch darauf gibt es keine Antwort aus Düsseldorf. Allerdings wirken sich die Änderungen zwangsläufig auf den Regionalplanentwurf des RVR aus. Der Regionalverband musste die vorgesehenen Potenzialflächen für den Kiesabbau im Kreis Wesel wieder streichen, weil durch das Urteil die Rechtsgrundlage fehlte.
In Essen arbeitet man aber bereits an einer dritten Offenlage des Regionalplanentwurfs. Eine erste Beschlussvorlage dazu gibt es im Planungsausschuss am 24. August. Die wesentlichen Änderungen des Regionalplans hinsichtlich des Kiesabbaus sollen indes erst vor der nächsten Verbandsversammlung Ende September vorliegen.
Ob das Ministerium bis dahin mit der Ausgestaltung einer neuen Planungspraxis fertig ist, ist fraglich. Dabei ist der RVR beim Regionalentwicklungsplan auf die Vorgaben aus Düsseldorf angewiesen. Ansonsten müsste die Verbandsversammlung weiterhin auf den Regionalentwicklungsplan warten. Es sei denn, sie entschließt sich, das Kapitel zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze vom restlichen Entwicklungsplan abzutrennen.
Damit werde sich die Politik beschäftigen müssen, sagt RVR-Sprecher Jens Hapke auf Nachfrage. „Wir bereiten auf jeden Fall die dritte Offenlage vor.“ Schließlich benötige man Planungssicherheit für den gesamten RVR und „nicht nur für den Kreis Wesel“. Eine verbindliche Rückmeldung aus Düsseldorf habe man noch nicht. Sobald sie vorliege, werde sie aber selbstverständlich berücksichtigt.
>>>Kreis hat noch keine Nachricht<<<
Der Kreis wurde noch nicht kontaktiert, weder aus Düsseldorf noch aus Essen. Derzeit lägen keine konkreten Angaben zum weiteren Vorgehen im Land und beim RVR vor, die über die offiziellen Bekanntmachungen von Koalitionsvertrag und Ergebnissen zum Abschluss der zweiten Offenlage zur Neuaufstellung des Regionalplanes hinausgingen, so der Kreis.