Kreis Wesel/Essen. Eine Zahl mit Wirkung: 7760 Einsprüche kamen beim RVR gegen die Kiespläne an. Wie es weitergeht, hängt von der Urteilsbegründung des OVG ab.

Es ist ein Wert mit Signalwirkung. Zum allerersten Mal lieferte der Regionalverband Ruhr am Mittwoch eine Zahl, die den massiven Widerstand des Kreises Wesel und seiner Kommunen gegen die Kiespläne im Regionalplanentwurf mehr als verdeutlicht: 7760! So viele Einsprüche hatten Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine, Fraktionen und Bürgerinitiativen während der zweiten Offenlage des Regionalplanentwurfs allein gegen die Ausweisung von Flächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (BSAB-Flächen) nach Essen geschickt. Die Zahl präsentierte RVR-Referatsleiter Michael Bongartz den Mitgliedern im RVR-Planungsausschuss.

Einen genauen Anteil konnte Bongartz nicht nennen, doch dass der weitaus größte Teil der 7760 Widersprüche aus dem Kreis Wesel gekommen war, bestätigte der Pressesprecher des RVR, Jens Hapke, am Rande der Sitzung. Allein an den letzten Tagen der Offenlage hatten Bürgerinitiativen und Vereine aus dem Kreis Wesel mehr als 3000 Einsprüche nach Essen gebracht.

Ein deutlicheres Zeichen für den Widerstand gegen die im derzeitigen Regionalplanentwurf ausgewiesenen Potenzialflächen für den Kiesabbau am Niederrhein konnten die Ausschussmitglieder nicht bekommen, die sich gleich fragten, wie sich diese Einspruchsmasse auf die Aufstellung des Regionalplans auswirkt.

RVR hält eine dritte Offenlage des Regionalplanentwurfs für wahrscheinlich

Die Antwort hängt unweigerlich mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zusammen. Das hatte Anfang Mai den im Landesentwicklungsplan festgelegten Versorgungszeitraum für Kies und Sand von 25 Jahren für unwirksam erklärt. Dieser Versorgungszeitraum war aber maßgeblich für die Ausweisung der aktuellen Kiesflächen im Regionalplanentwurf.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Michael Bongartz und Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel betonten im Ausschuss, dass sie erst nach Eingang der Urteilsbegründung über weitere Schritte beraten wollen.

Um die Aufstellung des Regionalplans doch noch in der Spur zu halten und nicht zu verzögern, schlug der Vorsitzende der CDU-Fraktion im RVR, Roland Mitschke, vor, für die Ausweisung potenzieller Kiesflächen dann doch wieder auf die Flächenkulisse aus der ersten Offenlage zurückzugreifen. Schließlich, so Mitschke, habe das OVG ja lediglich den Versorgungszeitraum als unwirksam erklärt, nicht aber die Bedarfsberechnung.

„Ich warne vor Schnellschüssen“, sagte Karola Geiß-Netthöfel dazu. „Bislang liegt uns lediglich die Pressemitteilung des Gerichts vor.“ Die Regionaldirektorin geht davon aus, dass sich die Urteilsbegründung nicht auf den Versorgungszeitraum beschränkt, sondern das gesamte Thema viel umfangreicher beleuchtet, womöglich auch die Bedarfsberechnung aufnimmt. Als Beispiel diente ihr das OVG-Urteil zum umstrittenen Steinkohle-Kraftwerk Datteln IV. Auch da sei die Urteilsbegründung viel umfangreicher gewesen, als es zunächst den Anschein gehabt habe.

Insofern müsse man die gesamte Argumentation des Gerichtes kennen, um entsprechend handeln zu können. Allerdings spreche bereits jetzt einiges dafür, dass man die Flächenkulisse ändern müsse und dadurch eine dritte Offenlage des Regionalplans wahrscheinlich werde, so Geiß-Netthöfel.