Kreis Wesel/Münster. Anfang Mai wird der geplatzte Gerichtstermin nachgeholt: Einwände aus dem Kreis Wesel gegen den Landesentwicklungsplan stehen zur Verhandlung.

Am Dienstag, 3. Mai entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Verfahren um den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zum Thema Kiesabbau. Laut OVG ist beabsichtigt, an dem Tag bereits eine Entscheidung zu verkünden. Ursprünglich war die Verhandlung für den 21. März terminiert, die zuständige Richterin war aber an Corona erkrankt. Am 3. Mai nun folgt der Ersatztermin.

Die Klage der Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg richtet sich unter anderem gegen die im Landesentwicklungsplan festgelegte Ausweitung des Versorgungszeitraumes für die Sicherung und den Abbau von Kies auf 25 Jahre. Davon ausgehend wurden im Regionalplanentwurf des Regionalverbands Ruhr neue Potenzialflächen im Kreis Wesel ausgewiesen. Das Flächenvolumen beläuft sich auf zusätzlich rund 1000 Hektar, verteilt auf mehrere Kommunen im Kreis Wesel. Der Regionalplan liegt derzeit öffentlich aus, das Einspruchsverfahren läuft noch bis zum 29. April.

Vorwurf: Umweltfolgen sind nicht berücksichtigt worden

Die Antragsteller machen in erster Linie Abwägungsfehler geltend. Die Notwendigkeit der Verlängerung dieser Zeiträume und die Hinnahme der sich daraus ergebenden Umweltfolgen seien nicht konkret begründet worden. Eine Abwägung mit gegenläufigen Belangen habe nicht stattgefunden. Der Plangeber habe es insbesondere versäumt, die Umweltfolgen genau zu ermitteln und in einer planerischen Abwägung zu berücksichtigen.