Am Niederrhein. Das Ministerium lehnt ein Moratorium über Kiesflächenausweisungen ab. Darum hatte der Landrat gebeten, solange es kein Urteil gibt.

In der Debatte um erweiterte Kiesabbauflächen kann der Kreis Wesel nicht auf Unterstützung des NRW-Wirtschaftsministeriums bauen. Im NRZ-Interview hatte Landrat Ingo Brohl von der Bitte gesprochen, mit der er sich schriftlich an Minister Andreas Pinkwart gewandt hatte: ein Moratorium über weitere Auskiesungsflächen zu verhängen, solange die Klage des Kreises und der Städte gegen das Land nicht vor dem OVG Münster entschieden ist. Dem erteilt der Wirtschaftsminister nun auf NRZ-Nachfrage eine Absage.

Einem Moratorium stehe „die erhebliche Bedeutung der Rohstoffe für die Gesamtgesellschaft entgegen“, lautet die Antwort des Ministeriums. Das zeige der aktuelle Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe. Umso wichtiger sei es, „für den Rohstoffabbau die konfliktärmsten Standorte zu identifizieren und Kommunen und Menschen intensiv zu beteiligen“.

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Gerade dies sehen weder Kreis noch Städte, Landwirte und Bürgerinitiativen in der jetzigen Diskussion um den RVR-Landesentwicklungsplan und die darin vorgesehene massive Erweiterung der Abbauflächen am Niederrhein als gegeben an. Sie werfen dem RVR unter anderem vor, die geplanten Kiesflächen erweitert zu haben, ohne die Menschen zu beteiligen und wehren sich grundsätzlich gegen den weiteren Abbau am Niederrhein, der in der Neufassung des Landesentwicklungsplans allein für Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort gemeinsam mehr als 400 Hektar zusätzlich vorsieht.

Unterdessen steht ein Urteil über die Klage des Kreises und der Städte Kamp-Lintfort und Alpen, die bereits seit Ende 2019 im Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist, weiterhin aus. Als Gründe gibt die Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin des Gerichtes, Gudrun Dahme, an, dass man zunächst die Frist habe abwarten wollen, bis zu der Klagen gegen das Land hätten eingehen dürfen. Bis Fristende am 31. Juli 2020 hätten Neukirchen-Vluyn und der Kreis Viersen ihre Klagen noch eingereicht. Und in der Sache könnten die beteiligten Parteien noch in diesem Jahr ein Urteil erwarten, allerdings nur, wenn sie auf eine Verhandlung verzichteten.

Auf Klägerseite gibt es laut Landrat Ingo Brohl allerdings eine starke Tendenz zu einer mündlichen Verhandlung. Man glaube, dass es noch Klärungsbedarf gebe, so Brohl. Besonders wegen des Urteils, das das Bundesverfassungsgericht zum Thema Nachhaltigkeit gefällt habe. In dem Fall, so Richterin Gudrun Dahme, sei nicht vor 2022 mit einem Urteil zu rechnen.