Kreis Wesel. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss den Verhandlungstermin zur Kiesklage des Kreises Wesel und der Kommunen kurzfristig aufheben.

Der ursprünglich für Montag, 21. März, angesetzte Verhandlungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zur Klärung des Kiesstreits fällt aus. Das teilte das OVG am Donnerstag mit. Grund ist demnach die Corona-Erkrankung einer Richterin im zuständigen elften Senat. Das Oberverwaltungsgericht Münster möchte sich laut eigener Aussage nun kurzfristig um einen neuen Verhandlungstermin zur Klage der Kreise Wesel und Viersen sowie der Kommunen Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn gegen das Land NRW kümmern.

Die Klage richtet sich unter anderem gegen die im Landesentwicklungsplan festgelegte Ausweitung des Versorgungszeitraumes für die Sicherung und den Abbau von Kies auf 25 Jahre. Davon ausgehend wurden im Regionalplanentwurf des Regionalverbands Ruhr neue Potenzialflächen im Kreis Wesel ausgewiesen. Das Flächenvolumen beläuft sich auf zusätzlich rund 1000 Hektar, verteilt auf mehrere Kommunen im Kreis Wesel. Der Regionalplan liegt derzeit öffentlich aus, das Einspruchsverfahren läuft noch bis zum 29. April. Bis dahin können Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände formulieren.