Goch. Am Dienstag kam es in Goch zum Unfall, nachdem eine Autofahrerin ein zu enges Überholmanöver startete. Welche Mindestabstände gelten.
Am Dienstag, 21. Mai gegen 14:45 Uhr wurde ein 76-jähriger Pedelec-Fahrer bei einem Verkehrsunfall auf der Pfalzdorfer Straße in Goch verletzt. Als er ausscherte, um einen vor ihm fahrenden Radfahrer zu überholen, versuchte die 50-jährige Fahrerin eines grauen Seat Alhambra aus Goch beide Räder hinter sich zu lässen.
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Aufgrund des zu geringen Seitenabstandes kam es zur Berührung des rechten Außenspiegels mit dem Pedelec-Fahrer, der daraufhin stürzte. Der Gocher wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Er konnte das Krankenhaus, in welches ihn ein Rettungsdienst transportierte, nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.
Diese Mindestabstände gelten
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Mindestabstände beim Überholen hin: Mit Kraftfahrzeugen ist beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen ein Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einzuhalten.